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30.08.19 / Scholz’ Mogelpackung / Große Koalition will den Solidaritätszuschlag teilweise beibehalten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-19 vom 30. August 2019

Scholz’ Mogelpackung
Große Koalition will den Solidaritätszuschlag teilweise beibehalten

Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf eine Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2021 geeinigt. Das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erarbeitete Gesetzt sieht vor, den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 für einen Großteil der bisherigen Zahler wegfallen zu lassen. Laut Berechnungen des Bundesfinanzministeriums wird mit der Neuregelung der Solidaritätszuschlag für neun Zehntel der Steuerzahler wegfallen. 

Ein Teil der Steuerzahler wird die Abgabe allerdings weiter zahlen müssen. Demnach fällt für eine Gruppe von 6,5 Prozent der heutigen Zahler mit höheren Einkommen der Solidaritätszuschlag im übernächsten Jahr nur teilweise weg. Ein Gruppe von 3,5 Prozent mit sehr hohen Einkommen soll den Solidaritätszuschlag weiterhin sogar in voller Höhe zahlen. 

Die Pläne des SPD-Politikers Olaf Scholz zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags waren in der Großen Koalition bis zuletzt umstritten. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) etwa hatte ein Konzept vorgelegt, bei dem der Solidaritätszuschlag in mehreren Stufen bis 2026 komplett wegfallen sollte. 

Aus den Reihen der SPD wurden solche Pläne zur vollständigen Abschaffung mit der Forderung nach einer Steuererhöhung für Besserverdienende gekontert. „Wenn die Union den Solidaritätszuschlag ganz abschaffen will, muss das durch einen höheren Steuersatz für die Millionäre ausgeglichen werden“, so Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. 

Der stellvertretende Geschäftsführer der Niederlassung Dresden des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung Joachim Ragnitz kritisierte die nun beschlossene nur partielle Abschaffung des Solidaritätszuschlags als eine Mogelpa-ckung der Regierungsparteien. Der Wirtschaftswissenschaftler sagte gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk: „Im Ergebnis handelt es sich um eine Steuererhöhung für Spitzenverdiener, die in der Abschaffung des Soli versteckt wird, weil Politiker es vermeiden – gerade im Wahlkampf – das Wort ,Steuererhöhung‘ in den Mund zu nehmen.“ Der Ökonom bezeichnete es als eine „juristisch saubere und politisch ehrliche Lösung“, wenn der Solidaritätszuschlages für alle abgeschafft und der Spitzensatz bei der Einkommenssteuer angehoben werden würde.

Diebeiden Oppositionsparteien FDP und AfD haben inzwischen schon angekündigt, gegen die Pläne des Bundesfinanzministers vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hat ein Ehepaar aus Bayern bereits beim Finanzgericht Nürnberg eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag eingereicht. 

Anlass für den vom Steuerzahlerbund unterstützten juristischen Schritt ist die Absicht der Bundesregierung, den Solidaritätszuschlag auch noch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben zu erheben. BdSt-Präsident Reiner Holznagel sagte: „Die Politik hat den Soli immer mit den Finanzhilfen für die neuen Länder verknüpft. Diese laufen zum Jahresende aus, sodass die Begründung für die Ergänzungsabgabe entfällt – der Soli hat keine Legitimation mehr!“N.H.