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30.08.19 / Tierquälerei ohne Grenzen / Exportorientierte Agrarwirtschaft führt zu Viehtransporten quer durch Europa – Politik reagiert verhalten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-19 vom 30. August 2019

Tierquälerei ohne Grenzen
Exportorientierte Agrarwirtschaft führt zu Viehtransporten quer durch Europa – Politik reagiert verhalten
Dagmar Jestrzemski

Durch die EU-Agrarpolitik wurde die deutsche Landwirtschaft auf Überproduktion getrimmt und an Weltmarktpreise gekoppelt. Das Ergebnis sind unter anderem überlange Tiertransporte.

Die Exportorientierung hat dazu geführt, dass jährlich etwa 800000 Rinder und 2,6 Millionen Schafe und Ziegen aus der Europäischen Union in 17 sogenannte Drittstaaten außerhalb der EU transportiert werden. Nach einem bis zu 29 Stunden langen, qualvollen Transport werden die Tiere am Zielort zumeist mit grausamen Methoden geschlachtet.

Seit Jahren wird dokumentiert, wie die Tiere auf den langen Transporten durch schlechte Versorgung, Hitze und überfüllte Ladeflächen leiden. Dennoch sieht sich weder die deutsche Bundesregierung noch die Europäische Kommission veranlasst, diese Tierquälereien zu unterbinden, indem Tiertransporte von mehr als acht Stunden Dauer verboten werden, was der Deutsche Tierschutzbund seit Langem fordert.

Stattdessen sind die Transporte in Drittländer sogar stetig angestiegen. 81000 der aus Deutschland in Länder wie Marokko, Algerien und Usbekistan transportierten Rinder werden als „hochleistende Zuchtrinder“ deklariert. Dort müssten Rinder längst in ausreichender Zahl gehalten werden, was aber nicht der Fall ist, erklärte die Veterinärdirektorin des Kreises Rendsburg-Eckernförde, Manuela Freitag, im Juni in einem Interview mit den „Kieler Nachrichten“. Hingegen habe die Zahl der Schlachtungen zugenommen.

Hintergrund sei, dass für Schlachttiere in den betreffenden Ländern Importzoll erhoben wird, für Zuchttiere dagegen nicht. Freitag prangert einen verkappten Schlachtviehtransport an. Möglichkeiten der Kontrolle zur Einhaltung der Tierschutzvorschriften gibt es am Ankunftsort nicht mehr. Die geschwächten Tiere werden meist rituell geschächtet, was mit EU-Vorschriften unvereinbar ist. Diese überlangen Transporte müssten längst verboten sein, sind aber grundsätzlich durch die EU-Transport-Verordnung erlaubt. 

Freitag äußerte ihre Enttäuschung darüber, dass die Fragen und Vorwürfe im Hinblick auf Verletzung geltender Tierschutzgesetze auf der Agrarministerkonferenz der Bundesländer am 12. April erörtert wurden, ohne dass der Tierquälerei durch ein Verbot ein Ende gesetzt wurde. Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) verwies erneut auf die Verantwortung der Länder für die Zulassung von Transporten in Drittstaaten. Die Agrarministerkonferenz fasste lediglich einen Beschluss zum Aufbau einer Datenbank für Tiertransportrouten.

Anfang des Jahres war durch Berichte von ARD und ZDF publik geworden, dass bei den langen Tiertransporten sowie in den Schlachthöfen in Nordafrika, Vorder- und Mittelasien tierquälerische Bedingungen vorherrschen. Diese Bilder mitanzusehen, war schwer auszuhalten. Zuständige Veterinäre aus vier schleswig-holsteinischen Kreisen weigerten sich daraufhin, Vorlaufatteste für Rindertransporte ins EU-Ausland auszustellen, da sie juristisch zur Verantwortung gezogen werden könnten, wenn die Tierschutz-Mindeststandards auf den weiten Reisen nicht eingehalten werden.

Tiere dürfen nach EU-Recht nur mit einer Vorlaufbescheinigung auf eine Sammelstelle gebracht werden. Nur bei Vorliegen dieser Bescheinigung kann der Veterinär auf der Sammelstelle die für den Export benötigte Gesundheitsbescheinigung ausstellen. 

Anfang Februar verbot der Freistaat Bayern Tiertransporte in 17 Staaten außerhalb der EU, darunter die Türkei, Jemen, der Libanon, Marokko, Algerien, Ägypten, Aserbaidschan, Syrien, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Tadschi-

kistan, Turkmenistan und Usbekistan. In diesen Ländern werde gegen das EU-Tierschutzrecht verstoßen, so die Begründung. Aus Bayern dürfen Tiere nur noch in andere Länder transportiert werden, wenn auf der Route durchgehend deutsche Tierschutzstandards eingehalten werden. 

Zudem soll eine Zentralstelle „Export“ aufgebaut werden, um Transportprüfungen der bayerischen Behörden zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Im Februar verhängte der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) in Kiel ein vorläufiges Verbot von Rindertrans­porten in 14 Nicht-EU-Länder. Dagegen klagte die Rinderzucht-Genossenschaft Schleswig-Holstein und erreichte einen Teilerfolg.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerium lehnt einen generellen Exportstopp ab. Die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften würden den Behörden nicht ermöglichen, lange Schlachttiertransporte auch in Drittländer grundsätzlich zu verbieten, hieß es. Jeder geplante Transport sei einer Einzelfallprüfung durch die Veterinärbehörde zu unterziehen.

Überraschend stellte Minister Albrecht am 25. März einen Erlass vor, wonach in Schleswig-Holstein wieder Tiertransporte in Drittländer erlaubt sind. Die Zeit sei genutzt worden, um auf ein bundesweit abgestimmtes, rechtssicheres Vorgehen zu drängen. Man habe einen Kriterienkatalog für die Genehmigung von Tiertransporten in bestimmte Drittländer erarbeitet, erklärte Albrecht. 

Der Erlass erbringe darüber hinaus „Rechtssicherheit für die Veterinäre, mehr Transparenz durch Kontrollmöglichkeit, eine faire Chance für Landwirte und Handel sowie Verbesserungen für die Tiere“. Die Tierschutzorganisation Provieh e.V. warf dem Minister vor, mit seinem Erlass ein falsches Signal zu setzen.

Auch der EU-Agrarausschuss drängt darauf, dass die Mitgliedsstaaten die bestehenden Vorschriften zum Schutz transportierter Tiere besser durchsetzen müssen und Verstöße nicht ungestraft lassen. Verlangt wird zudem eine neue Tierschutzstrategie 2020–2024. 

Bei dem EU-Agrarministertreffen im Juli in Brüssel ermahnte der litauische Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis die teilnehmenden Minister, den Transport von Tieren bei Temperaturen ab 30 Grad Celsius zu verbieten. Unter den Mitgliedsstaaten besteht selbst bezüglich dieser Vorschrift eine große Uneinigkeit. 

Nach wie vor liegt somit die Verantwortung für die Zulassung der Tiertransporte in Drittstaaten bei den Amtstierärzten vor Ort in den Bundesländern. Nach den jüngsten Gerichtsurteilen sind sie dazu verpflichtet, wieder Vorlauf-Atteste auszustellen. Händler können die Rinder damit zur Sammelstelle in ein anderes Bundesland transportieren, das noch Lebendtiertransporte in Nicht-EU-Länder abfertigt. 

Der Bürger aber bleibt angesichts dieses kaltblütigen Pingpongspiels von zahlreichen beteiligten Akteuren in Anbetracht des Jammers von Millionen gequälter Tiere fassungslos zurück.