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06.09.19 / Lehre aus der Geschichte / Der Bundespräsident ist vor allem »Staatsnotar« und Repräsentant

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-19 vom 06. September 2019

Lehre aus der Geschichte
Der Bundespräsident ist vor allem »Staatsnotar« und Repräsentant

Die Weimarer Reichsverfassung gab dem Präsidenten vor allem durch Artikel 48 umfangreiche Machtbefugnisse. Mittels dieser regierten in den letzten Jahren der ersten deutschen Demokratie „Präsidialkabinette“, die sich nicht auf eine parlamentarische Mehrheit stützten. Das Staatsoberhaupt erließ „Notverordnungen“. Die bekannteste war die sogenannte Reichstagsbrandverordnung vom Februar 1933, auf deren Grundlage die Nationalsozialisten ihre Diktatur errichteten.

Eine starke Stellung des Staatsoberhaupts galt deshalb bei den Beratungen des Parlamentarischen Rats 1948/49 als nicht wünschenswert. Folglich wurden seine faktischen Handlungsmöglichkeiten in der entstehenden Republik stark eingeschränkt. Politologen sprechen deshalb davon, dass gerade am Beispiel des Bundespräsidenten deutlich werde, dass man „eine Art Antiverfassung“ zu Weimar habe schaffen wollen. 

In Artikel 59 des Grundgesetzes heißt es: „Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten.“ Er handelt dabei nicht eigenmächtig, ebenso wenig wie beim Wahlvorschlag für den Bundeskanzler, den er dem Parlament unterbreitet. Er „übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht“ aus und ernennt Beamte. Zudem obliegt ihm die Ausfertigung von Gesetzen. Ob dem Bundespräsidenten hier ein materielles Prüfrecht zusteht, das im Zweifel die Nichtunterzeichnung zu Folge haben kann, ist umstritten.

Konrad Adenauer schickte sich nach zehn Jahren Kanzlerschaft 1959 an, Bundespräsident zu werden. Er glaubte, dass der scheidende Amtsinhaber Theodor Heuss von den ihm zustehenden Kompetenzen nicht genug Gebrauch gemacht habe. Als Adenauer bedeutet wurde, dass der politische Spielraum tatsächlich äußerst gering sei, zog er die Kandidatur zurück und blieb Kanzler.

Gewählt wird der Bundespräsident alle fünf Jahre, nicht direkt, sondern durch die Bundesversammlung. Eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Seine Aufgaben sind fast ausschließlich auf die Rolle eines „Staatsnotars“ und den repräsentativen Bereich beschränkt.E.L.