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13.09.19 / Streit um Kohleausstieg / Bundeswirtschaftsminister erhält Brandbrief

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-19 vom 13. September 2019

Streit um Kohleausstieg
Bundeswirtschaftsminister erhält Brandbrief
Norman Hanert

Deutschlands große Wirtschaftsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) werfen der Bundesregierung vor, Absprachen zum Kohleausstieg zu missachten. Laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ haben führende Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbunds  an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einen Brandbrief geschrieben. Befürchtungen hat bei den Verbänden offenbar der Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz geweckt, der im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet wurde. Die Bundesregierung hatte die Verabschiedung eines „Kohleausstiegsgesetzes“ zur Umsetzung des „Kohle-Kompromisses“ bis zum Jahresende angekündigt. Nach aktuellem Stand geht es in dem Gesetzentwurf allerdings nur um die Stilllegung von Steinkohle-Kraftwerken und Ausgleichszahlungen an die Kraftwerksbetreiber. 

Konkret bezieht sich der Vorwurf, die Bundesregierung zerpflücke das ausgehandelte Gesamtpaket zum Kohleausstieg, auf zwei Punkte: Teil der Vereinbarung, auf die sich die „Kohle-Kommission“ geeinigt hatte, ist zum einen das Instrument des „Monitoring“. Demnach soll die Stilllegung weiterer Kraftwerke von einer Überprüfung der Versorgungslage abhängig gemacht werden. Vorgesehen hat die „Kohle-Kommission“ Überprüfungen in den Jahren 2023, 2026 und 2029. Durch den bereits beschlossenen Ausstieg aus der Kernkraft gilt insbesondere die Versorgungssicherheit im Jahr 2023 als kritisch. In Deutschland sollen bis dahin die letzten Kernkraftwerke vom Netz gehen und stillgelegt werden. Die Unterzeichner des Brandbriefes kritisieren an dem Gesetzentwurf: „Aus unserer Sicht sollte der Ausstieg der Kohleverstromung so ausgestaltet sein, dass die im Monitoring-Kapitel genannten Kriterien zu den geplanten Überprüfungszeitpunkten 2023, 2026 und 2029 tatsächlich erfüllt sein müssen, bevor die Abschaltung weiterer Kohlekraftwerke angeordnet werden kann.“ 

Zudem sieht der Kompromiss zum Kohleausstieg auch für Unternehmen und Verbraucher eine Entlastung bei den zu erwartenden Strompreiserhöhungen vor. Mit Bezug auf diesen Punkt kritisieren die Brandbriefautoren, dass sich das „Bundeswirtschaftsministerium auf die Gesetzgebung zum Kohleausstieg fokussiert und sich beim Thema Strompreis-Entlastung für unzuständig erklärt“.