Der Sozialstaat ist nicht nur ein beliebtes Thema in den Sonntagsreden vieler Politiker, er ist auch im Grundgesetz als Verfassungsprinzip festgeschrieben. Im aktuellen Bundeshaushalt sind allein über 145 Milliarden Euro für das von Hubertus Heil geleitete Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgesehen. Dieses sind über vier Zehntel der Gesamtausgaben des Bundes.
Doch damit hat es noch nicht sein Bewenden, denn in den Haushalten von Ländern und Kommunen gehören Sozialleistungen ebenfalls zu den großen Etatposten. Hinzu kommen die Transferleistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen. Insgesamt dürfte in diesem Jahr rund eine Billion (1000 Milliarden) Euro aus allen öffentlichen Kassen für soziale Aufgaben abfließen. Damit wird fast ein Drittel aller von den Deutschen erwirtschafteten Gelder umverteilt. Noch im Jahre 1960 lag die Sozialleistungsquote unter 20 Prozent.
Die Ursachen für das stete Anwachsen der wohlfahrtsstaatlichen Alimentierung sind vielschichtig. Wesentliche Gründe sind die zunehmende Überalterung der Gesellschaft, die ungebrochene Zuwanderung von Immigranten mit nur wenigen auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikationen und der zwanghafte Drang bundesdeutscher Politiker, laufend neue Wahlgeschenke zu vergeben.
Gerade diese Umverteilungslust trifft in der Bevölkerung zunehmend auf Skepsis. Denn was den Bürgern an neuen Sozialleistungen zugutekommen soll, wird ihnen zuvor durch Abgaben und Steuern abgenommen. Dabei verschwindet nicht nur viel Geld in riesigen bürokratischen Apparaten, sondern die Maßnahmen führen in einem überregulierten Sozialstaatsgefüge häufig direkt zu neuen Ungerechtigkeiten. Bei der 2014 eingeführten abschlagsfreien Altersrente mit 63 Jahren konnten beispielsweise wenige ausgewählte Jahrgänge früher in den Ruhestand gehen, während die heute jüngeren Generationen voraussichtlich noch mit über 70 Jahren werden arbeiten müssen, und das für ein deutlich niedrigeres Rentenniveau.D.P.