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27.09.19 / Die Blockade bröckelt / Ausgrenzung der AfD im Potsdamer Landtag kaum fortsetzbar

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-19 vom 27. September 2019

Die Blockade bröckelt
Ausgrenzung der AfD im Potsdamer Landtag kaum fortsetzbar

Als zweitstärkste Kraft ist die AfD im neuen brandenburgischen Landtag mit 23 Abgeordneten vertreten. Lediglich vier dieser Parlamentarier gehörten bereits der AfD-Fraktion in der vorhergehenden Wahlperiode an.

In der vergangenen Legislaturperiode stießen nahezu alle Anträge und Gesetzesinitiativen der AfD-Fraktion auf Ablehnung. Sogar für bundesweites Aufsehen sorgte die jahrelange Blockade, als die AfD einen eigenen Vertreter in die Parlamentarische Kontrollkommission entsenden wollte. Zusammengetreten war der Landtag im Herbst 2014. Nach diversen Anläufen und der Präsentation mehrerer Kandidaten akzeptierten die übrigen Fraktionen erst 2017 die AfD-Abgeordnete Christina Schade als neues Mitglied in dem Kontrollgremium über den Verfassungsschutz. 

Zahlenmäßig ist die AfD im neuen Landtag so stark, dass die Fortsetzung einer solchen Ausgrenzungsstrategie durch die anderen Fraktionen die Arbeitsfähigkeit des Parlaments insgesamt gefährden würde.

Im brandenburgischen Landtag sind insgesamt 88 Abgeordnete vertreten. Die stärkste Gruppe kurz vor der AfD stellt die SPD mit 25 Mandaten. Erstmals wird es in dieser Legislaturperiode zwei Landtags-Vizepräsidenten geben. Das Vorschlagsrecht steht dabei der zweit- und drittstärksten Fraktion zu. Zum Zuge kommen damit die Fraktionen der AfD und der CDU. Aufgrund der neuen Stärke wird die AfD-Fraktion aber auch in mehreren Fachausschüssen den Vorsitzenden stellen können. 

Sehr wichtig für die Fraktion ist, dass sie nun eine wichtige Marke überschreitet: Stellt eine Fraktion nämlich im Landtag mindestens ein Fünftel der Abgeordneten, dann stehen ihr besondere parlamentarische Rechte zu. 

Auch ohne Unterstützung anderer Fraktionen kann die AfD-Fraktion nun beispielsweise einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzen. Wegen ihrer umfassenden Rechte gelten diese Ausschüsse als das schärfste Schwert der parlamentarischen Opposition.

Das Überschreiten der 20-Prozent-Marke öffnet aber noch eine weitere Möglichkeit: Zur Überprüfung neuer Gesetze durch das Verfassungsgericht muss die Fraktion künftig nicht mehr auf eine Organklage zurückgreifen. Stattdessen kann sie gleich den Weg über die Einleitung einer abstrakten Normenkontrolle gehen.  N.H.