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27.09.19 / Streit um 13 Milliarden Euro / Apple und EU-Kommission vor dem Gericht der EU

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-19 vom 27. September 2019

Streit um 13 Milliarden Euro
Apple und EU-Kommission vor dem Gericht der EU
Peter Entinger

Mehr als drei Jahre nach der Entscheidung der EU-Kommission, Apple müsse 13 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen, trafen sich die Parteien in der vergangenen Woche vor Gericht. Der I-Phone-Konzern bekräftigte vorletzten Dienstag vor dem Gericht der EU (EuG) in Luxemburg, dass die Erträge von zwei irischen Tochterfirmen vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien: „Apple zahlt jetzt rund 

20 Milliarden Euro Steuern in den USA auf dieselben Gewinne, die laut der Kommission auch in Irland besteuert werden müssten.“ Die Kommission warf Apple vor, nur Verwirrung zu stiften. Sie betonte ihre Sichtweise, dass Irland die Steuern zu niedrig angesetzt habe. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Die Fronten sind seitdem verhärtet. Konzernchef Tim Cook etwa hatte die Kritik der Dänin, Apple habe in Irland im Jahr 2014 eine Körperschaftssteuer von nur 0,005 Prozent bezahlt, als „politischen Dreck“ bezeichnet.

US-Giganten wie Facebook, Google und eben Apple haben alle Niederlassungen in Irland. Grund dafür ist, dass der irische Staat den Technik- und Internetfirmen veritable Steuervergünstigungen bietet. Konkret soll dies durch ein kompliziertes Modell geschehen sein, bei dem die Gewinne der US-Konzerne unter anderem über betriebsinterne Umbuchungen reduziert wurden. Nahezu die gesamten von Apple erwirtschafteten Gewinne seien intern einem „Verwaltungssitz“ zugewiesen worden. Die Prüfung der Kommission ergab, dass diese „Verwaltungssitze“ nur auf dem Papier bestanden und keine derartigen Gewinne hätten erwirtschaften können. 

Apple hat zwar seine 13 Milliarden Euro hohe Steuerschuld an Irland mittlerweile bezahlt, aber auf ein Treuhandkonto. Die Kampagne, nach der Apple „praktisch keine Steuern“ zahle, ignoriere, wie viele Steuern Apple weltweit abführe, und suche nur billige Schlagzeilen, führte Apples Anwalt Daniel Beard vor dem Gericht in Luxemburg aus. Man sei der weltgrößte Steuerzahler und Irland, wo Apple bereits seit 1980 eine Niederlassung unterhält, hielte sich an die Regeln. In seiner Erwiderungs-Klage warf Apple der EU-Kommission „schwerwiegende Fehler« vor, da diese nicht erkannt habe, „dass die gewinnbringenden Tätigkeiten“ der irischen Firmentöchter, „insbesondere die Entwicklung und Vermarktung geistigen Eigentums“, in den Vereinigten Staaten kontrolliert und verwaltet würden. Die Gewinne, die mit diesen Tätigkeiten erzielt würden, seien den Vereinigten Staaten zuzuordnen, nicht Irland. 

Ein Ende des Gerichtsstreits ist noch nicht abzusehen, unabhängig davon, wann die Luxemburger Richter ihr Urteil bekannt geben. Nach der Entscheidung des EU-Gerichts können beiden Seiten noch in Berufung beim Europäischen Gerichtshof gehen. Das dürfte den Streit um weitere Jahre verlängern. 

Für EU-Wettbewerbskommissarin Vestager war das Verfahren gegen Apple ein Prestigeprojekt. In der neuen Kommission unter Ursula von der Leyen soll sie künftig auch als Vizepräsidentin für das Thema Digitale Agenda zuständig sein. Zu ihren Aufgaben könnte die Einführung einer EU-weiten Digitalsteuer gehören, wenn sich auf globaler Ebene dazu keine Einigung finden lässt.