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04.10.19 / Die umstrittenste Steuer / Inwieweit darf der Staat die Hand aufhalten, wenn ein Bürger erbt?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 40-19 vom 04. Oktober 2019

Die umstrittenste Steuer
Inwieweit darf der Staat die Hand aufhalten, wenn ein Bürger erbt?

Sieht man einmal von der aktuellen Debatte um den Solidaritätszuschlag ab, so ist wohl kaum eine Steuer in Deutschland so umstritten wie die Erbschaftsteuer. Im Jahre 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuerreform von 2008 teilweise kassiert, weil der Gesetzgeber die Erben von Unternehmen unzulässig privilegiert hatte. 

Von ihrer Bedeutung für die öffentlichen Haushalte her ist die Abgabe auf den Nachlass eines Verstorbenen insgesamt eher von untergeordneter Bedeutung. Etwas mehr als sechs Milliarden Euro fließen jedes Jahr in die Kassen der Bundesländer. Immer wieder gibt es politische Vorstöße, die Abgabe zu erhöhen. Zumeist kommen diese Initiativen aus dem linken politischen Spektrum. Zuletzt empfahl der Sozialdemokrat und ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in einem Interview mit der Zeitung „Die Zeit“ im Mai dieses Jahres eine solche Ausweitung. 

Mehrheitsfähig sind solche Vorschläge kaum, denn hier geht es für viele Deutsche tatsächlich ans Eingemachte. Die bloße Aussicht, irgendwann einmal ohne weitere steuerliche Verpflichtungen in Omas kleines Häuschen einziehen zu können, verstellt vielfach den unbefangenen Blick auf die Schlüsselstellung, die einer Erhöhung der Erbschaftsteuer bei der Lösung zentraler gesellschaftspolitischer Fragen zukommen könnte. 

Eines der Hauptargumente der Gegner einer solchen Anhebung ist der Einwand, dass es sich um eine erneute Heranziehung bereits versteuerter Einnahmen handelt. Dies ist zwar richtig, trifft aber auch auf andere Abgaben zu. Wer beispielsweise einer Privatperson ein Einfamilienhaus abkauft, zahlt ebenfalls erneut die Grunderwerbsteuer, die auch der Voreigentümer bereits entrichten musste.  Beim Kauf eines Gebrauchtwagens oder eines anderen Vermögensgegenstandes zwischen Privatleuten ist dies hingegen nicht der Fall. Eine Ausweitung der Erbschaftsteuer wäre vor allem geeignet, das immer weiter auseinander klaffende Gefälle zwischen Arm und Reich einzudämmen.D.P.