26.04.2024

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04.10.19 / Germanen kannten keine Steuern

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 40-19 vom 04. Oktober 2019

Germanen kannten keine Steuern

Die Beitreibung von Steuern kann in Deutschland auf keine besonders feststehenden Traditionen zurückblicken. Die germanischen Stämme der Antike kannten diese Form der Abgabe gar nicht. Als die Römer sie hierzulande einführen wollten, kam es zu erheblichem Widerstand, der schließlich in die Schlacht am Teutoburger Wald mündete. 

Auch die deutschen Herrscher des Mittelalters bestritten ihre Einnahmen größtenteils aus der Verleihung von Rechten und Privilegien. Lediglich die Kirche konnte mit dem obligatorisch abzuführenden Zehnten so etwas wie eine frühe Steuer erheben. Die wichtigsten der heute bekannten Steuerarten wurden in Deutschland erst spät eingeführt. 

Die erste Einkommensteuer erhob man 1811 in Ostpreußen. Ihr folgte eine Klassensteuer, die ab 1851 wieder zu einer Einkommensteuer entwickelt wurde. Andere deutsche Staaten folgten dem preußischen Vorbild im weiteren Verlauf der Zeit. Zum Ende des Ersten Weltkrieges lag der Einkommensteuersatz für Otto Normalverbraucher bei 0,6 Prozent und für Spitzenverdiener bei maximal vier Prozent des Verdienstes. 

Die heute bedeutsame Umsatzsteuer ist ein Kind des späten Kaiserreiches. Zur Kriegsfinanzierung wurde 1916 eine Stempelsteuer in Höhe von 0,5 Prozent der erzielten Warenumsätze eingeführt. Sie wurde 1920 zur Umsatzsteuer umgewandelt und stieg in der Folge vergleichsweise moderat. Zum Zeitpunkt der Gründung der Bundesrepublik lag sie bei drei Prozent – um bis heute auf 19 Prozent zu klettern. 

Die Einführung neuer und die Erhöhung bestehender Steuern war in Deutschland eng mit den immensen Ausgaben für die beiden verlorenen Weltkriege und den Folgen von Krieg und Niederlage verknüpft. Doch auch nach Bewältigung dieser Aufgaben wurde die Steuerlast für den Bürger nie wieder substanziell zurückgefahren.D.P.