20.04.2024

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11.10.19 / Informationen zur Fremdrente / Bernd Fabritius stellt neue Broschüre für Aussiedler und Spätaussiedler vor

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 41-19 vom 11. Oktober 2019

Informationen zur Fremdrente
Bernd Fabritius stellt neue Broschüre für Aussiedler und Spätaussiedler vor

Der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Bernd Fabritius, informiert in seiner Broschüre „Die bleibende Verantwortung für deutsche Aussiedler und Spätaussiedler“ über die rentenrechtliche Situation der Aussiedler und Spätaussiedler und erklärt die bleibende Verantwortung der Bundesregierung für die in ihre historische Heimat Deutschland Ausgesiedelten. 

Die Informationsbroschüre kann auf der Internetseite des Aussiedlerbeauftragten heruntergeladen werden: www.aussiedlerbeauftragter.de. 

Fabritius: „In der Mehrheitsgesellschaft ebenso wie bei den verantwortlichen Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung besteht allzu oft Unverständnis über Schicksal und Rechtsstellung der Aussiedler und Spätaussiedler. Darüber zu informieren, ist Ziel dieser Broschüre.“ So heißt es in der zweiten Vorbemerkung der Broschüre: „Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und nach dem Fall des Eisernen Vorhangs sind viele deutsche Volkszugehörige aus den Staaten Mittel- und Südosteuropas und aus der ehemaligen Sowjetunion als Aussiedler und Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland ausgesiedelt. Bei ihnen handelt es sich um deutsche Volkszugehörige, die als Teil der deutschen Minderheit in den genannten Siedlungsgebieten lebten.

Dort wurden sie – oft aufgrund des Vorwurfs einer Kollektivschuld für den Zweiten Weltkrieg – zum Teil existentiellen Repressionen ausgesetzt. Dieses Kriegsfolgenschicksal haben sie aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit erlitten. Deutschland bekennt sich daher zu seiner Verantwortung für die Gruppe der Aussiedler und Spätaussiedler. Die Bundesrepublik Deutschland ermöglicht allen Menschen, die die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen, auch weiterhin eine Aussiedlung nach Deutschland. Der besondere Status dieser Personen ist in Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz niedergelegt. Neben der Aufnahme dieser Menschen findet dies seinen Ausdruck in einer sozialen Absicherung. Diese erfolgt im Alter auf Grundlage des Fremdrentengesetzes.“ 

Die Broschüre bezieht sich unter anderem auf die 1996 veröffentlichte „Punktation zur Versachlichung der Aussiedlerdebatte“. Diese lässt sich ebenfalls auf der Internetseite des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten www.aussiedlerbeauftragter.de herunterladen.

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat