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18.10.19 / Die orangene Steueroase / Gewinne über die Niederlande steuerfrei in die Karibik transferiert

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-19 vom 18. Oktober 2019

Die orangene Steueroase
Gewinne über die Niederlande steuerfrei in die Karibik transferiert

Auf die Möbelkette Ikea kommen in den Niederlanden nachträgliche Steuerforderungen im Millionenbereich zu. Laut Medienberichten stehen Steuerermittlungen der EU-Kommission gegen den schwedischen Konzern vor dem Abschluss. Die EU-Wettbewerbsbehörde ist dem Verdacht nachgegangen, dass Ikea durch die steuerliche Behandlung in den Niederlanden einen unfairen Vorteil erhalten hat. Konkret unter die Lupe genommen wurden zwei Steuervorbescheide der niederländischen Steuerbehörden aus den Jahren 2006 und 2011. 

Bereits seit Längerem hat Ikea sein Geschäftsmodell auf ein Franchisekonzept umgestellt. Dabei zahlen die Ikea-Geschäfte weltweit eine Franchisegebühr in Höhe von drei Prozent ihres Umsatzes an die Gesellschaft Inter IKEA Systems B.V. in den Niederlanden. Deren Steuerbelastung wurde in der Vergangenheit erheblich durch Zahlungen von Lizenzgebühren gemindert. Empfänger der Zahlungen war ein anderes Unternehmen der Ikea-Gruppe mit Sitz in Luxemburg. Im Jahr 2011 wurden die Eigentumsrechte von dieser Luxemburger Gesellschaft dann auf Inter IKEA Systems B.V. in den Niederlanden übertragen. Finanziert wurde dies mit einem Milliarden-Darlehen einer Liechtensteiner Stiftung. Die niederländische Steuerverwaltung erließ hierzu einen zweiten Steuervorbescheid, in dem dieser gruppeninterne Kredit ebenfalls steuermindernd anerkannt wurde. 

Bereits im Jahr 2017 hat die EU-Kommission eine Prüfung der steuerlichen Behandlung in den Niederlanden eingeleitet. Kernpunkt war dabei die Frage, ob die nach Luxemburg überwiesenen Lizenzgebühren oder der später gezahlte Kaufpreis für das geistige Eigentum wirtschaftlich angemessen waren. Zu hoch angesetzte Geldflüsse würden für den Versuch sprechen, die Steuerbelastung auf die Franchisegebühren in den Niederlanden künstlich herunterzurechnen. Laut Medienberichten steht die EU-Kommission nun kurz davor, die Ermittlungen abzuschließen.

Im Fall der Kaffeehauskette Starbucks hatte die EU-Kommission in einem Steuerstreit unlängst eine Niederlage einstecken müssen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte gegen das US-Unternehmen eine millionenschwere Steuernachforderung verhängt, weil sie einen illegalen Steuervorteil gesehen hatte. Allerdings kassierte das Gericht der Europäischen Union im September diese Entscheidung wieder ein. 

Das Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof nachgelagert ist, war in diesem Fall zu der Ansicht gelangt, dass die EU-Kommission unerlaubte Steuervorteile durch die Niederlande nicht nachweisen konnte. Auch beim Fall der Kaffeehauskette war es um ein Geflecht von Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern und um grenzüberschreitend gezahlte Lizenzgebühren gegangen. Das Urteil war eine Schlappe für die Wettbewerbskommissarin Vestager. Diese hat bereits in mehreren Fällen versucht, gegen Steuererleichterungen für große Konzerne vorzugehen. Im Fokus der Kritik standen dabei immer wieder die EU-Länder Luxemburg, Irland und die Niederlande. Unter anderen haben namhafte US-Konzerne Steuermodelle genutzt, um über Tochtergesellschaften in den Niederlanden und Irland Gewinne aus Europa fast steuerfrei in karibische Steueroase transferieren zu können. N.H.