20.04.2024

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25.10.19 / Wegen Liebe ins Lager / Tausende von Norwegerinnen waren betroffen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 43-19 vom 25. Oktober 2019

Wegen Liebe ins Lager
Tausende von Norwegerinnen waren betroffen

Nach dem Krieg wurden die mit Deutschen liierten Frauen zu Tyskertøser  (Deutschenflittchen) erklärt und als solche Opfer systematischer Gewalt, von der sich das zwangsweise öffentliche Scheren der Kopfhaare am ehesten in der allgemeinen Erinnerung erhalten hat. Daneben waren freilich auch andere Übergriffe alltäglich. Dabei taten sich regelmäßig sogenannte Widerstandskämpfer hervor, ohne irgendeine Strafe befürchten zu müssen. Tausende von Frauen wurden in Lager verschleppt, in denen sich die Misshandlungen fortsetzten. Selbst allgemeine Körperhygiene oder das Kämmen der Haare wurde ihnen dort verwehrt, um sie zu brechen und ihre vorgebliche Minderwertigkeit zu veranschaulichen.

Der offizielle Vorwand für das Einsperren der Frauen in diesen Folterlagern war, dass sie an Geschlechtskrankheiten litten, die sie sich beim Verkehr mit Deutschen zugezogen hätten. Selbst nach den Verzeichnissen der Lagerverwaltung gab es solche Erkrankungen aber nur bei weniger als einem Drittel der Insassinnen, wobei sie sich diese viel wahrscheinlicher bei den vorhergehenden Vergewaltigungen durch Landsleute zugezogen haben dürften.

Noch bis zum Frühjahr 1946 unterlagen etwa 5000 Frauen und Mädchen einem solchen Regime. Das größte dieser Lager befand sich mit rund 1100 gleichzeitig einsitzenden Opfern auf der Insel Hovedøya im Oslofjord. Bei den Insassinnen handelte es sich zumeist um Frauen einfacher Herkunft, die kein Geld und keinen Einfluss hatten, sich von diesem Terror freizukaufen oder zu fliehen. Sie wurden in ihrer künstlichen Verwahrlosung zu „typischen Deutschenflittchen“ erklärt, was dann zur Begründung einer Minderwertigkeit aller Betroffenen und ihrer Kinder herangezogen wurde – eine Unterstellung, die immer noch verbreitet wird. Nachuntersuchungen der Lagerakten werden bis heute vom Reichsarchiv und anderen norwegischen Behörden unterbunden, indem sie diese sperren – zynischerweise vorgeblich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der längst verstorbenen Opfer.

T.W.W.