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01.11.19 / Schonende Bestrafung / Zweifel an Überparteilichkeit der Bundestagsverwaltung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 44-19 vom 01. November 2019

Schonende Bestrafung
Zweifel an Überparteilichkeit der Bundestagsverwaltung
Norman Hanert

Der Bundesrechnungshof hat bei allen Fraktionen, die im Wahljahr 2013 im Bundestag vertreten waren, festgestellt, dass diese Gelder rechtswidrig für Parteiaufgaben verwendet haben. CDU, SPD, Linkspartei und Grüne sollen laut einem Bericht des „Spiegel“ Beträge zahlen, die sich in einer Spannbreite von 93,96 Euro (CDU) und rund 90000 Euro (Linkspartei) bewegen. 

Ein Blick in die Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofs und das Parteiengesetz zeigt, dass die vier Parteien damit ausgesprochen glimpflich davonkommen, denn der Bundesrechnungshof hat bei seinen Prüfungen erhebliche Missstände im Umgang der Bundestagsfraktionen mit ihren Finanzen aufgedeckt. Die Gelder stammen aus dem Bundeshaushalt und sind für die parlamentarische Arbeit der Fraktionen gedacht und nicht für den Wahlkampf der entsprechenden Parteien. 

Bei den Fraktionen von Grünen, SPD und Union stellte der Bundesrechnungshof in einzelnen Fällen fest, dass „öffentliche Mittel zweck- und damit rechtswidrig für Parteiaufgaben“ eingesetzt wurden. Umfangreicher waren die Beanstandungen der Rechnungsprüfer bei den Fraktionen der Linkspartei und der FDP.

Bei der damaligen FDP-Fraktion fanden die Rechnungsprüfer „zahlreiche Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit“. Laut dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs setzte die FDP-Fraktion zudem auch „in erheblichem Umfang öffentliche Mittel zweck- und damit rechtswidrig für Parteiaufgaben ein“. Erwähnt wird in dem Prüfbericht zur damaligen FDP-Fraktion etwa eine Maßnahme aus dem Februar 2013. Unter dem Briefkopf des damaligen FDP-Fraktionsvorsitzenden wurden Schreiben an 3,1 Millionen Haushalte verschickt. Allein die Versandkosten werden in dem Prüfbericht mit 267277,31 Euro beziffert. Die Gesamtkosten, die auch die Druck­kosten umfassen, sowie auch die beauftragten Unternehmen, hat der Bundesrechnungshof in der veröffentlichten Fassung des Prüfberichts unkenntlich gemacht. 

In einer Antwort auf eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Roman Reusch (AfD) zu den unkenntlich gemachten Stellen wies der Bundesrechnungshof unter anderem auf „schützenswerte private Belange“ hin, zu denen auch „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ gehören. Gegenüber der PAZ zieht der Abgeordnete Roman Reusch insgesamt ein kritisches Fazit der bisherigen Aufklärungsbemühungen: 

„Der Bundesrechnungshof prüft im Jahr 2017 Vorgänge aus 2013. Veröffentlicht werden die Berichte 2019 – warum so spät und warum werden wichtige Zahlen als Geschäftsgeheimnis behandelt? Die damalige FDP-Fraktion soll nach den Feststellungen der Rechnungsprüfer mehr als 700000 Euro rechtswidrig verwendet haben, und die FDP geht nun völlig straflos aus. Wie kann es sein, dass die Bundestagsverwaltung in der Bewertung so stark von der Beurteilung des Rechnungshofs abweicht?“ 

In der Tat steht als Sanktionsmöglichkeit der Bundestagsverwaltung nicht nur der Weg einer Rück­forderung der zweckentfremdeten Beträge offen. Letztere können auch als nicht deklarierte Parteispende angesehen werden. Der Paragraf 31c des Parteiengesetzes (PartG) sieht hierfür Sanktionsmöglichkeiten bis zur Dreifachen Höhe des Spendenbetrags vor.