25.04.2024

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01.11.19 / Deutsche Besonderheit / Bundesfinanzausgleich macht eigene Anstrengungen unattraktiv

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 44-19 vom 01. November 2019

Deutsche Besonderheit
Bundesfinanzausgleich macht eigene Anstrengungen unattraktiv

Der im Grundgesetz vorgeschriebene Finanzausgleich unter den 16 Bundesländern ist nicht nur ein ständiger Zankapfel, sondern auch ein Mühlstein am Halse des bundesdeutschen Föderalismus. Grundsätzlich teilen sich Bund und Länder die Erträge aus den wichtigsten Abgaben nach einem festgelegten Schlüssel. Neben dieser Zuweisung des Steuerertrages sind die Länder zusätzlich noch angehalten, ihre vereinnahmten Mittel untereinander auszugleichen. Wirtschaftlich gut stehende Staaten sollen so den finanzschwachen Bundesländern unter die Arme greifen. Dies resultiert aus dem grundgesetzlichen Gebot, gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Bürger im gesamten Bundesgebiet herzustellen. Der Finanzausgleich ist gesetzlich in einem eigenen Gesetz festgeschrieben und vollzieht sich nach einem komplizierten Verfahren. 

2018 gehörten nur die vier Bundesländer Bayern, Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg zu den Gebern. Die anderen Staaten erhielten Zuweisungen aus dem gemeinsamen Topf. Mit 4,4 Milliarden Euro bekam das rot-rot-grün regierte Berlin die größte Finanzspritze. 

Wie auf europäischer ist auch auf deutscher Ebene diese Form der Quersubventionierung politisch höchst bedenklich, verleitet sie die Nehmerländer doch dazu, die erhaltenen Gelder nicht in den Ausbau von Wirtschaft und Infrastruktur zu investieren, sondern stattdessen für teure Wahlgeschenke oder ideologische Vorzeigeprojekte auszugeben. Den gut wirtschaftenden Ländern stehen hingegen erzielte Überschüsse nicht mehr zur Verfügung, sodass auch hier die Bereitschaft schwindet, eine ausgewogene und weitsichtige Finanzpolitik zu betreiben, da sich diese Anstrengungen nicht lohnen. 

Die Praxis eines solchen Finanzausgleiches hat es in der deutschen Geschichte bislang nicht gegeben. Auch in anderen Bundesstaaten wie etwa den USA oder Kanada gibt es ein solches Verfahren nicht. Lediglich in vollständig oder teilweise deutschsprachigen Staaten wie Österreich oder der Schweiz existieren ähnliche Regelungen.

D.P.