20.04.2024

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15.11.19 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-19 vom 15. November 2019

MELDUNGEN

Obdachlosigkeit zugenommen

Berlin – Die Zahl der Obdachlosen ist laut einer Schätzung im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 4,2 Prozent gestiegen. Wie Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) berichten, waren im vorigen Jahr 678000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung. Die Zahl der Obdachlosen im Jahr 2017 wird mit 650000 angegeben. Als einen der Gründe für die gestiegene Zahl nennt die Hilfsorganisation BAG den Mangel an bezahlbaren Wohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen.N.H.





Istanbul: unklare Todesursache 

Istanbul – Der aus Großbritannien stammende Mitgründer der Organisation „Syrischer Zivilschutz“, James Le Mesurier, ist in Istanbul ums Leben gekommen. Laut türkischen Presseberichten wurde der britische Ex-Offizier mit gebrochenen Beinen und Brüchen am Schädel vor seiner Istanbuler Wohnung gefunden. Die türkische Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Le Mesurier hatte im Jahr 2013 maßgeblichen Anteil an der Gründung der Organisation „Syrischer Zivilschutz“, die meist als „Weißhelme“ bezeichnet wird. Die Regierungen Russlands und Syriens hatten der Organisation vorgeworfen, im syrischen Konflikt insgeheim auf Seiten radikal-islamischer Rebellen zu stehen. Eine Sprecherin des russischen Außenministeriums hatte Le Mesurier nur wenige Tage vor seinem Tod beschuldigt, ein früherer Agent des britischen Auslandsgeheimdienstes MI6 zu sein. N.H.





Ein gerichtlich verbotenes »von«

Wien – Seine Kaiserliche Hoheit Erzherzog Karl von Habsburg-Lothringen – so lautet die korrekte Anrede und der vollständige Name des Oberhauptes des Hauses Habsburg. Doch seit vor 100 Jahren in Österreich das Adelsaufhebungsgesetz eingeführt wurde, steht das Führen von Adelsbezeichnungen, Titeln und Würden unter Strafe. Der Kaiserenkel heißt daher schlicht Karl Habsburg-Lothringen. Auf den Titel „von“ wollte er aber nicht verzichten. Nun hat das österreichische Verfassungsgericht entschieden, dass dieses nicht rechtens sei. Das Verbot des „von“, so heißt es im Urteil, verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Aufhebung des Adels aber sei gerade ein Mittel zur Herstellung von Gleichheit. Karl von Habsburg-Lothringen wurde angezeigt, weil er auf seiner Internet-Homepage das Adelsprädikat mit der Begründung verwendet hatte, dass Internetseiten ein „internationales Informationstool“ seien. Auch sei sein in Bayern gestorbener Vater Otto von Habsburg außerhalb Österreichs nur mit seinem Adelszusatz bekannt gewesen. Der Magistrat von Wien hatte Karl von Habsburg zunächst zu einer Geldstrafe von 70 Euro oder vier Stunden Haft verurteilt. Eine Berufungsinstanz hob das Urteil auf, weil die im Jahr 1919 als Höchststrafe vorgesehenen 20000 Kronen nicht mehr anwendbar seien. Beim Verbot des „von“ aber bleibt es. Sollte er weiter dagegen verstoßen, drohen ihm sechs Monate Haft.tws