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22.11.19 / Bon-Zwang ab 2020 / Interessenverbände warnen vor Kosten und Umweltbelastung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 47-19 vom 22. November 2019

Bon-Zwang ab 2020
Interessenverbände warnen vor Kosten und Umweltbelastung
Peter Entinger

Der Einzelhandel ist entsetzt. Kommendes Jahr kommt die Bon-Pflicht als Teil der Kassensicherungsverordnung, die Steuerbetrug verhindern soll. So sollen Kassen durch eine technische Einrichtung fälschungssicher werden. „Im Einzelhandel rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr“, sagte der Steuerexperte des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Ralph Brügelmann, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. 

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks versucht derweil Proteste zu initiieren. „Wir reden über Umweltschutz und dis­kutieren über die Reduktion von Coffee-to-go-Bechern, schaffen dann aber auf der anderen Seite Müllberge aus beschichtetem Papier“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Daniel Schneider, gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Von dem Gesetz betroffen sind etwa 11000 Betriebe mit insgesamt 61000 Verkaufsstellen. Nach Schätzung des Verbandes würden durch die Ausgabepflicht jährlich fünf Milliarden Kassenbons aus gesundheitlich umstrittenem Thermopapier zusätzlich anfallen. 

Und nicht nur die Bäckereien stöhnen. Gastwirte, Eisdielen, Friseure, Kioske und dergleichen müssen dann dem Kunden einen Bon aushändigen – für alles, jedes Mal. Auch in Pommesbuden wandert der Bon demnächst mit der Currywurst über die Theke. 

In einer aktuellen Umfrage haben 94 Prozent der befragten Kunden erklärt, sie bräuchten für einen kleinen Einkauf keinen Bon. Der Gesetzgeber erhofft sich dagegen mehr Transparenz bei der Erfassung von Transaktionen. Die neue Abgabenordnung sieht vor, dass Unternehmen ihren Kunden für jeden Einkauf einen Beleg zur Verfügung stellen müssen. 

Dies müsse jedoch nicht zwangsläufig im Papierformat geschehen, erklärt das Bundesfinanzministerium und fügt hinzu, dass die Gesetzesänderung „bewusst technologieneutral gehalten ist, sodass sowohl elektronische als auch Belege in Papierform rechtlich zulässig sind.“ 

Man müsse sich fragen, wie sinnvoll das Ganze ist, gibt Jan König, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Nordwest zu bedenken. Er halte die Belegpflicht für übertrieben. „Im Schnitt wollen nur fünf Prozent der Kunden ihren Kassenbon“, sagt König. Er befürchtet deshalb, dass ein Großteil der Zettel direkt in den Müll wandern werde. Andere Möglichkeiten wie das Zusenden einer Beleg-Mail oder der Erfassung per Smartphone-App hält Brügelmann vom Handelsverband Deutschland für „wenig zielführend“. Dies verlängere die Schlangen an den Tresen, verkompliziere den Einkauf und sorge somit für Unfrieden. 

Die Betroffenen befürchten zudem, dass eine Erhöhung der Preise unvermeidlich ist. Schließlich müssten Geschäfte nun teilweise ihre Kassen umrüsten. Außerdem stiegen die Ausgaben für das Papier. Hinzu kämen höhere Abfallkosten, wenn Kunden ihren Beleg direkt im Laden entsorgten. 

Das zuständige Ministerium will die geplante Maßnahme auf keinen Fall zurücknehmen und verweist auf die im Gesetz festgeschriebene Möglichkeit, die Ausgabepflicht aus Zumutbarkeitsgründen aufzuheben oder für einzelne Gruppen zu erleichtern, sofern die Besteuerung dadurch nicht beeinträchtigt wird.