24.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
29.11.19 / Starke Zweifel an Rechtmäßigkeit / Darf Berlin seinen »Mietendeckel« überhaupt beschließen? Einwände wachsen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-19 vom 29. November 2019

Starke Zweifel an Rechtmäßigkeit
Darf Berlin seinen »Mietendeckel« überhaupt beschließen? Einwände wachsen
Norman Hanert

Damit der Berliner Mietendeckel Anfang Januar in Kraft treten kann, will die rot-rot-grüne Koalition ihren Gesetzentwurf noch im Dezember zur ersten Lesung im Abgeordnetenhaus einbringen. Doch schon jetzt ist absehbar, dass das bundesweit einmalige Vorhaben ein Fall für die Verfassungsrichter wird. 

Die Berliner CDU hat bereits angekündigt, gleich über zwei Wege eine verfassungsrechtliche Prüfung des Mietendeckels in Gang zu bringen. CDU-Landeschef Kai Wegner, der selbst Bundestagsmitglied ist, will mit Hilfe der Unionsfraktion im Bundestag ein Normenkontrollverfahren einleiten. Dazu müsste ein Viertel der Mitglieder des Parlaments den Vorstoß unterstützen. Angesichts der Stärke der Unionsfraktion und auch der Signale, die von der FDP kommen, hat dieser Versuch gute Erfolgschancen.

Zudem haben auch die Christdemokraten im Berliner Abgeordnetenhaus angekündigt, gegen das Gesetz klagen zu wollen. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger erklärte, über diesen Weg schnellstmöglich Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter schaffen zu wollen.

Die Doppelstrategie der CDU über den Bundestag und das Landesparlament deutet auf einen möglichen Schwachpunkt der geplanten Regelungen des rot-rot-grünen Senats hin. Mehrere Juristen haben inzwischen nämlich Zweifel vorgebracht, ob Berlin als Bundesland überhaupt die Kompetenz für eine so weitgehende Regelung hat.

Im Sommer war ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bekannt geworden, in dem solche Zweifel geäußert wurden. Die Juristen des Dienstes wiesen darauf hin, dass der Bund bereits eine Mietpreisbremse eingeführt habe. Aus Sicht der Gutachter kann ein Bundesland wie Berlin deshalb keine eigene Gesetzgebung in diesem Bereich beschließen: „Nach wohl herrschender Meinung wurde das Zivilrecht durch den Bund bereits so umfassend geregelt, dass für landesrechtliche Regelungen auf diesem Gebiet kaum mehr Möglichkeiten bestehen", so die Gutachter. 

Ähnliche Bedenken dringen aus dem Bundesinnenministerium an die Öffentlichkeit. In einer E-Mail an Wegner äußerte das Ministerium, das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen. Auch hier erfolgte ein Hinweis auf den Bund, durch den die Mietpreisbegrenzung bereits „umfassend und abschließend geregelt“ worden sei. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen reagierte auf die bekanntgewordenen Bedenken mit dem Hinweis auf juristisches Neuland, das betreten werde: „Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Mietendeckel Bestand hat“, so die Senatsverwaltung. 

CDU-Landeschef Kai Wegner warnte inzwischen vor den möglichen Folgen eines juristischen Scheiterns: „Ich stelle mir vor, Karlsruhe sagt nach zwei Jahren, das ist verfassungswidrig. Dann gibt es in Berlin keine funktionierende Mietpreisbremse mehr, aber noch viel schlimmer, auch keinen Mietspiegel.“ Mit Blick auf reduzierte Mieten sieht Wegner zudem die Gefahr, dass auf Mieter Nachforderungen zukommen könnten, wenn die Karlsruher Richter das Gesetz kippen. Er forderte vor diesem Hintergrund Rot-Rot-Grün auf, „eine Rücklage zu bilden, damit im Zweifel das Land Berlin für diese Kosten aufkommt“.

Noch vor dem Inkrafttreten zeigt der Mietendeckel bereits Auswirkungen auf eines der wichtigsten Bauvorhaben des Berliner Senats. Auf den Buckower Feldern in Neukölln will das Unternehmen „Stadt und Land“ 900 Wohnungen bauen. Um langfristig günstige Mieten anbieten zu können, wollte die landeseigene Firma dabei eigentlich auch Wohnungsbaugenossenschaften ins Boot holen. Nun wurde jedoch bekannt, dass zwei Genossenschaften aus dem Projekt wieder aussteigen. 

Ausgelöst haben den Rückzug dem Vernehmen nach Berechnungen, wonach in den kommenden fünf Jahren bei den beiden Genossenschaften als Folge des Mietendeckels Einnahmen in Höhe von rund neun Millionen Euro und damit auch notwendige Eigenmittel für Neubauten fehlen werden. 

Weiterhin ein Problem ist auch die verwaltungstechnische Umsetzung des geplanten Gesetzes. Der sogenannte Rat der (Bezirks-)Bürgermeister hat sich am 21. November zwar grundsätzlich zum Mietendeckel bekannt, gleichzeitig lehnte die Vertretung der Bezirke aber auch die vom Senat geplante Aufgabenverteilung ab. Schon in den vergangenen Monaten hatten die Bezirke vor einer Überlastung ihrer Verwaltung gewarnt. Als Konsequenz entschied sich der Senat dafür, vor allem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und sogar die landeseigene Investitionsbank IBB mit der Umsetzung des Mietendeckels zu beauftragen. Die Bezirke sollten sich dagegen um die ordnungsrechtliche Überwachung kümmern. Allerdings verursacht auch diese Aufgabe einen erheblichen Aufwand.