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06.12.19 / Leitartikel / Das Recht der Hohenzollern

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-19 vom 06. Dezember 2019

Leitartikel
Das Recht der Hohenzollern
René Nehring

In Sachen Monarchie messen die Deutschen gern mit zweierlei Maß: Während sie sich schier grenzenlos für die Königshäuser Skandinaviens und Großbritanniens begeistern können und während sie beglückt TV-Serien wie „Downton Abbey“ schauen, kennen sie bei den eigenen vormals regierenden Fürstenfamilien auch hundert Jahre nach der Abdankung des Kaisers keinen Spaß. 

Seit Monaten läuft nun schon in den Feuilletons eine Debatte, wem wichtige Bestandteile des früheren Hohenzollern-Besitzes gehören. Auslöser war das „Durchstechen“ von Informationen aus vertraulichen Verhandlungen des Prinzen Georg Friedrich von Preußen mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie Vertretern des Bundes an die Presse. Dabei geht es um die Forderung des Prinzen auf Rückgabe von Schlössern und Kunstwerken, die nach dem Ende der Monarchie auf der Basis eines Vergleichs mit der Weimarer Republik weiterhin den Hohenzollern gehört hatten, bis sie nach 1945 von der Sowjetunion und der DDR enteignet worden waren. Grundlage der Verhandlungen ist das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 für die Enteignungen auf DDR-Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg, das Entschädigungen für alle diejenigen ausschließt, die „dem nationalsozialistischen oder kommunistischen System erheblich Vorschub“ geleistet haben.

Seit dem Bekanntwerden der Verhandlungen erfuhren die Forderungen Georg Friedrichs in den Medien fast einhellige Ablehnung. „Warum“, so fragte etwa die taz, „sollten die Urenkel eines monarchischen Kolonialherrn, eines der für den Ersten Weltkrieg Hauptverantwortlichen, Urenkel von Steigbügelhaltern des Naziregimes, warum sollten diese nun Geld oder ‚freies Wohnrecht‘ in Schlössern wie Cecilienhof in Potsdam bekommen?“. 

Doch es gibt auch andere Stimmen. Für den jungen Historiker Benjamin Hasselhorn etwa sind derlei Attacken „nur mit einer Kombination aus tiefsitzenden antiaristokratischen Ressentiments und dem traurigen Weiterwirken der These vom deutschen Sonderweg erklärbar“, nach der „die Deutschen (…) durch protestantische Obrigkeitsfixierung und preußischen Militarismus auf eine schiefe Bahn geraten seien, die mehr oder weniger direkt in den Nationalsozialismus geführt habe“. Und obwohl, so Hasselhorn, nichts davon einer seriösen historischen Überprüfung standhält, bestimmt die These vom „Sonderweg“ weiterhin die Art, wie hierzulande öffentlich über Geschichte geredet wird. 

Nachdem sich die Aufregung im Sommer schon bald wieder gelegt hatte – nicht zuletzt, weil alle Verhandlungspartner in der Öffentlichkeit Ruhe bewahrten – flammte Ende November die Debatte darüber, inwieweit die Hohenzollern Mitschuld an der Entstehung des Nationalsozialismus tragen, wieder auf. Auslöser war diesmal die Veröffentlichung von vier internen Gutachten renommierter Historiker zur Rechtmäßigkeit der Hohenzollern-Ansprüche durch den Satiriker Jan Böhmermann. 

Lob für dieses fragwürdige Agieren gab es u.a. von FAZ-Redakteur Andreas Kilb. Der Fernsehsatiriker, so Kilb, habe eine geschichtspolitische Debatte angestoßen, um die sich die deutschen Historiker bislang herumdrückten. Für den FAZ-Autoren kann in dieser Sache „nicht allein nach juristischen Gesichtspunkten entschieden werden“, da sie „das Verhältnis der heutigen Deutschen zur unheilvollsten Phase ihrer Geschichte“ berührt. 

Spätestens an dieser Stelle rutscht die Debatte auf Abwege. Denn hier werden rechtliche und moralische Gesichtspunkte wild zusammengeworfen. Warum überhaupt müssen die Hohenzollern nachweisen, dass ihr Uropa kein Nazi war? Und wie legitim ist es eigentlich für einen Recht-staat, wenn Eigentumsrechte von den Anschauungen und politischen Handlungen der Vorfahren abhängig gemacht werden? Letztendlich können auch die Gegner des Hauses Hohenzollern nicht wollen, dass Eigentumsfragen von politischem Wohlverhalten abhängig sein sollen.

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