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13.12.19 / Totengedenken / Beständig ausgeweiteter Personenkreis

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-19 vom 13. Dezember 2019

Totengedenken
Beständig ausgeweiteter Personenkreis

Fester Bestandteil der zentralen Veranstaltung zum Volkstrauertag im Deutschen Bundestag ist das Totengedenken, das seit 1974 in der Regel vom Bundespräsidenten vorgetragen wird. In den Jahren zuvor hatte fast stets der Bundeskanzler diese Funktion übernommen. Verlesen wird der Text darüber hinaus auch bei einer Vielzahl erinnernder Veranstaltungen des Volksbundes. Bis 2002 wurde er auch als Totenehrung bezeichnet. Möglichst vollständig benannt werden soll derjenige Personenkreis, dem das feierliche Gedenken gilt. 

Die formalisierte Fassung, auf deren Grundlage das heutige Totengedenken beruht, wurde vom Volksbund 1961 vorgelegt. Dieser Text beschränkte sich noch auf die „in beiden Weltkriegen gefallenen, ihren Verwundungen erlegenen und in der Kriegsgefangenschaft verstorbenen Soldaten“, die „im Gefolge der damaligen Wehrmacht“ Getöteten, die „durch Waffeneinwirkung in der Heimat und auf der Flucht“ Umgekommenen sowie diejenigen, die wegen „rassischer Zugehörigkeit“ oder aufgrund „ihrer politischen oder religiösen Überzeugung“ Opfer wurden und schließlich auf die „Kriegstoten aller an den Kriegen beteiligten Völker“.

Neue Opfergruppen

Durch Anpassungen, vor allem aber Erweiterungen, die später dem jeweiligen Bundespräsidenten oblagen, offenbart sich ein immer umfassenderes Verständnis des Personenkreises. So wurde etwa in der Fassung von 1967 auch derer gedacht, die „wegen der Teilung Deutschlands umgekommen“ waren. Sehr konkrete Bezüge nahm man 1980 auf. Erinnert wurde an „die Opfer des Terrorismus, der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage“. Ab 1990 verwies die formalisierte Fassung auch auf diejenigen, die „Widerstand gegen Gewaltherrschaft“ leisteten. Abermals aktuell war 2000 von denjenigen die Rede, „die in diesem Jahr bei uns durch Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache Opfer geworden sind“. Bundeswehrsoldaten, die im Auslandseinsatz zu Tode kamen, werden seit 2006 in das Gedenken einbezogen.E.L.