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13.12.19 / Straßburger Adventsstreit / Als die Länge der Adventszeit festgelegt wurde / Eine Synode im Kloster Limburg entschied 1038, dass es nur noch vier Adventssonntage geben solle

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-19 vom 13. Dezember 2019

Straßburger Adventsstreit
Als die Länge der Adventszeit festgelegt wurde
Eine Synode im Kloster Limburg entschied 1038, dass es nur noch vier Adventssonntage geben solle
Wolfgang Reith

In der christlichen Tradition bedeutet der vom lateinischen Wort  adventus (Ankunft) abgeleitete Begriff Advent die Jahreszeit, in der sich die Kirchen auf Weihnachten, das Fest der Geburt Christi, also die „Ankunft des Herrn“, vorbereiten. Die Adventszeit beginnt mit der Vesper am Vorabend des ersten Adventssonntags, der zugleich den Anfang des Kirchenjahres markiert, und endet am Heiligen Abend vor der Weihnachtsvesper. Manchmal dauert diese Zeitspanne vier, in anderen Jahren aber auch nur drei Wochen, was davon abhängt, auf welchen Wochentag der 24. Dezember fällt.

Doch das war nicht immer so im Laufe der 2000-jährigen Geschichte der Christenheit. In deren Frühzeit waren die Adventswochen genauso eine Fastenzeit wie die 40 Tage vor Ostern. Sie begann am Martinstag (11. November) und endeten mit dem 6. Januar, dem Fest der Erscheinung des Herrn (Epiphanias). Erst zu Beginn des 7. Jahrhunderts legte der von 590 bis 604 amtierende Papst Gregor I., der Große, fest, dass es künftig nur vier Adventssonntage geben sollte. 200 Jahre später bestimmte Kaiser Karl I., der Große, eine vierwöchige Adventszeit für seinen Herrschaftsbereich. Gleichwohl wurde mancherorts die Adventszeit weiterhin auf fünf oder gar sechs Wochen ausgedehnt.

Im Jahre 1038 kam es mehr oder weniger zufällig zum sogenannten Straßburger Adventsstreit, der mit der heutigen Regelung endete. Der um 990 geborene Kaiser Konrad II., der Ältere, befand sich auf dem Weg von Burgund nach Goslar, als er am Sonntag, dem 26. November jenes Jahres, Station in Straßburg einlegte, wo sein Onkel Wilhelm I. seit 1029 das Bischofsamt bekleidete. Dieser hatte sich darauf gefreut, zusammen mit dem Eintreffen des Neffen und Kaisers auch den ersten Advent, also den Beginn der Ankunftszeit des Herrn, zu feiern. Doch Konrad widersetzte sich dem Ansinnen seines bischöflichen Onkels, der die Auffassung vertrat, dass die Adventszeit grundsätzlich vier volle Wochen betragen müsse, 1038 also vom 26. November bis zum 24. Dezember. Die Folge einer solchen Regelung wäre indes gewesen, dass es fünf Adventssonntage gegeben hätte, was der Vorgabe Papst Gregors widersprochen hätte. Letztlich ging es um die Frage, ob Heiligabend, wenn er auf einen Sonntag fiele, was in jenem 11. Jahrhundert 14-mal der Fall war, zugleich als vierter Advent begangen werden sollte oder nicht.

Nachdem sich der Kaiser geweigert hatte, schon am 26. November den ersten Advent zu feiern, zog er mit seinem Gefolge weiter zum Kloster Limburg bei Bad Dürkheim, wo er am Sonntag, dem 3. Dezember 1038, eine Synode einberief, die den Beschluss fasste, dass der erste Advent frühestens am 27. November und spätestens am 3. Dezember eines Jahres begangen werden sollte. Und um dieser Bestimmung Nachdruck zu verleihen, feierte Konrad dann auch gleich am selben Tage zusammen mit den anwesenden Bischöfen von Mainz, Eichstätt, Hildesheim, Speyer, Verona und Worms den Beginn der Adventszeit. Da sich die Mehrheit der Bischöfe im Reich hinter den Entscheid des Kaisers stellte, hatte sich in diesem Fall die weltliche Macht durchgesetzt, was im Mittelalter insofern Bedeutung erlangte, weil diese Zeit nicht selten geprägt war vom Dualismus zwischen Kirche und Staat, Papst und Kaiser sowie der damit zusammenhängenden Frage, wer letztlich mehr Macht besaß.

Die kaiserliche Regelung vor nunmehr fast 1000 Jahren wurde später vom Konzil zu Trient (1543–1563) bestätigt, und deren Rechtsverbindlichkeit erfolgte 1570 durch Papst Pius V. Der vierte Advent fällt seither frühestens auf den 18. und spätestens auf den 24. Dezember – gleichzeitig mit Heiligabend. Der Grund für den Streit bezüglich der unterschiedlichen Ansichten zur Länge der Adventszeit lag in dem – nun einmal nicht zu verändernden – Umstand, dass deren Beginn an einen Sonntag gebunden war, ihr Ende aber an den 24. beziehungsweise 25. Dezember und damit an einen jährlich wechselnden Wochentag. Somit beträgt die Dauer der Adventszeit seither immer zwischen 22 und 28 Tagen.