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20.12.19 / Geldpolitik / Kettenreaktion bei den Strafzinsen?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51/52-19 vom 20. Dezember 2019

Geldpolitik
Kettenreaktion bei den Strafzinsen?
Norman Hanert

Als erstes Geldinstitut in Deutschland verlangt die Volksbank Fürstenfeldbruck von Kunden bereits ab dem ersten Cent ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent auf Guthaben. Betroffen von der Entscheidung sind Tagesgeldkonten, die seit dem 1. Oktober eröffnet wurden. Damit gibt die Bank den negativen Einlagenzins der EZB an ihre Kunden weiter. Bislang waren hierzulande vor allem Geschäftskunden und Privatkunden mit Kontoguthaben über 100 000 Euro von Minuszinsen betroffen. Der Bundesbankvorstand Joachim Wuermeling hatte jedoch bereits im September erklärt, Banken würden in ihren Planrechnungen „vermehrt auch eine mögliche Weitergabe negativer Zinsen an Kunden in Betracht“ ziehen. Diese Einführung von Minuszinsen für normale Sparer durch einzelne Geldhäuser könnte eine Kettenreaktion in Gang setzen: Kunden, die von Minuszinsen betroffen sind, wechseln mit ihren Guthaben zu einer anderen Bank – und erhöhen damit den  Kostendruck auf selbige, bis diese ihrerseits Strafzinsen erhebt.