20.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
24.01.20 / Das Recht der Sieger

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04 vom 24. Januar 2020

Das Recht der Sieger
Manuel Ruoff

Gutmütige Geister mögen meinen, dass das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal eine Folge der vorausgegangenen grausamen NS-Verbrechen gewesen sei. Doch bereits nach dem Ersten Weltkrieg waren die Westmächte bestrebt, über tatsächliche und vorgebliche Kriegsverbrecher unter den von ihnen besiegten Deutschen zu Gericht zu sitzen. Über fast 900 Reichsbürger wollten die Alliierten damals richten. 895 Namen umfasste eine entsprechende Liste mit auszuliefernden Personen, welche die Alliierten vor 100 Jahren, am 3. Februar 1920, der Reichsregierung übermittelten. 

Damals scheiterte dieser Versuch einer Siegerjustiz jedoch. Das lag zum einen daran, dass Kaiser Wilhelm II. sich rechtzeitig in die Niederlande und damit in einen neutralen Drittstaat abgesetzt hatte, der die Auslieferung verweigerte. Es lag zum anderen daran, dass das Deutsche Reich nach dem Ersten Weltkrieg noch handlungsfähig war und ebenso wenig wie die Siegermächte bereit war, Staatsbürger, die Kriegsverbrechen beschuldigt waren, an die jeweils andere Seite auszuliefern. Man einigte sich schließlich darauf, dass die deutsche Justiz den alliierten Kriegsverbrechens-Vorwürfen nachging.

Kritik an dieser nach dem Ersten Weltkrieg noch abgewendeten Form alliierter Siegerjustiz bedeutet nicht, dass die alliierten Kriegsverbrechens-Vorwürfe nur Unschuldige getroffen hätten. So wurden von den 895 Deutschen und einer dreistelligen Zahl weiterer Personen, gegen welche die deutschen Behörden 1920 von sich aus Ermittlungen einleiteten, zehn zu Freiheitsstrafen verurteilt. 

Das ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Kritik. Josef Stalins Schauprozesse trafen auch nicht nur Unschuldige, denn wie die Französische Revolution fraß auch der Stalinismus seine Kinder. Trotzdem kommt hoffentlich niemand auf die Idee, die stalinistischen Schauprozesse als rechtsstaatlich und gerecht zu preisen (siehe Seite 11).