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24.01.20 / Zündholzmonopol / Preistreiber für Streichhölzer 1930 bis 1983

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04 vom 24. Januar 2020

Zündholzmonopol
Preistreiber für Streichhölzer 1930 bis 1983

Die Weltwirtschaftskrise in Kombination mit den Reparationsforderungen von Versailles hatten die Weimarer Republik derart klamm werden lassen, dass sie bereit war, für Geld auch längerfristige Nachteile ihrer Verbraucher in Kauf zu nehmen. Der schwedische Industrielle Ivar Kreuger hatte mit Dumpingmethoden auf dem deutschen Streichholzmarkt einen Anteil von ungefähr 65 Prozent erreicht. Er fürchtete jedoch die aufkommende Konkurrenz billiger Zündhölzer aus der Sowjetunion. In dieser Situation schlug Kreuger dem Reich einen Markteingriff zu seinen Gunsten vor. 

Er bot dem Reich einen langfristigen Kredit in Höhe von 125 Millionen US-Dollar an. Dafür sollte Berlin ihm nicht nur sechs Prozent Zinsen zahlen, sondern auch die Gesetze des Marktes auf dem deutschen Streichholzmarkt außer Kraft setzen. Eine zu schaffende Monopolgesellschaft sollte von ihm und anderen pro Jahr feste Kontingente zu guten Preisen abnehmen und die Monopolstellung dann dazu missbrauchen, die Hölzer auf dem deutschen Markt überteuert, sprich zu höheren Preisen als auf dem Weltmarkt, zu verkaufen. Ein Viertel des so erzielten Gewinns sollte die Monopolgesellschaft an Kreuger abtreten, und der Rest diente ihm als Sicherheit für die Bedienung des dem Reich gewährten Kredites.

Deutschland ließ sich auf dieses Geschäft ein. Vor 90 Jahren, am 28. Januar 1930, verabschiedete der Reichstag mit 240 zu 143 Stimmen bei sieben Enthaltungen und einer ungültigen Stimme ein entsprechendes Zündwarenmonopolgesetz. Es wurde tags darauf ausgefertigt und am 30. Januar im Reichsgesetzblatt verkündet.

Ähnliche Deals schloss Kreuger auch mit anderen klammen europäischen Staaten. Möglicherweise hat er sich mit diesen und anderen Geschäften dieser Größenordnung übernommen. Jedenfalls wurde er 1932 in seiner Pariser Wohnung mit einem Loch in der Brust und einer Pistole in der Hand tot aufgefunden. Ob es Selbstmord oder Mord war, ist bis heute umstritten. Doch Kreuger hatte Erben, und so hatte sein Geschäft mit dem Reich für den deutschen Verbraucher längerfristige Folgen – insbesondere für den im Westen. Im Gegensatz zur DDR fühlten sich sowohl das Dritte Reich als auch die Bundesrepublik an die von der Weimarer Republik eingegangenen Verpflichtungen gebunden. 

1983 zahlte die Bundesrepublik die letzte Rate in Höhe von 275 724,44 US-Dollar. Vereinbarungsgemäß endete damit das Zündholzmonopol. Die Folge war ein Sinken der Preise in der Bundesrepublik um ein Drittel. Zu dieser Zeit war die goldene Ära des Zündholzes allerdings bereits Geschichte. Abgesehen von der Konkurrenz durch das Einwegfeuerzeug sank mit der Bedeutung von Tabakwaren, Gasherden und Kohleöfen auch jene des Streichholzes.Manuel Ruoff