28.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
07.02.20 / Linksextremismus In der vergangenen Woche bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Abschaltung der Internetseite „linksunten.indymedia“ / Ende eines Hassportals / Seit Jahren bot „Indymedia“ einen Raum für Hetze gegen politisch Andersdenkende

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06 vom 07. Februar 2020

Linksextremismus In der vergangenen Woche bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Abschaltung der Internetseite „linksunten.indymedia“
Ende eines Hassportals
Seit Jahren bot „Indymedia“ einen Raum für Hetze gegen politisch Andersdenkende
Wolfgang Kaufmann

Am 25. Januar kam es in Leipzig zum wiederholten Male zu Ausschreitungen linksextremistischer Gewalttäter. Ausgangspunkt war eine Demonstration gegen das Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia“. Über dessen Rechtmäßigkeit wollte das Bundesverwaltungsgericht einige Tage später auf Antrag von fünf Klägern entscheiden. Deshalb sah sich die linksradikale Szene veranlasst, im Vorfeld „auf der Straße Stärke zu zeigen.“

Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte die Betreiberschaft des Portals als Vereinigung eingestuft und diese am 14. August 2017 gemäß Paragraph 3 des Vereinsgesetzes verboten, was dann zur Abschaltung von „linksunten.indymedia“ führte. Als Begründung hieß es, die Inhalte der Seite liefen den Strafgesetzen zuwider und gefährdeten die verfassungsmäßige Ordnung.

Tatsächlich wurde auf „linksunten.indymedia“ regelmäßig im Vorfeld von Veranstaltungen, wie dem G20-Gipfel in Hamburg, zu gewalttätigen Angriffen auf Infrastruktureinrichtungen und Polizisten aufgerufen. Der Hass auf die Ordnungshüter äußerte sich darüber hinaus in der Veröffentlichung von „Fahndungsfotos“, die Polizisten im Einsatz zeigen – um individuelle Gewaltakte gegen einzelne Beamte zu provozieren. Eine Anstiftung zu Straftaten war auch die Bereitstellung von Anleitungen zur technischen Sabotage und zum Bau von Brandsätzen. Und sollten die Aktionen gegen „Nazis“, „Bullen“ oder das „kapitalistische System“ erfolgreich gewesen sein, dann dauerte es gar nicht lange, bis auf „linksunten.indymedia“ die vor volksverhetzenden Formulierungen strotzenden Bekennerschreiben erschienen. 

Forum für anonyme Drohungen

Dazu kamen unzählige anonyme Beleidigungen und Morddrohungen, wie zum Beispiel 2016 an die Adresse des damaligen Berliner Innensenators Frank Henkel (CDU). Ebenso wurden auch immer wieder vertrauliche personenbezogene Daten gestohlen und dann vor aller Welt ausgebreitet: Teilnehmerlisten von AfD-Parteitagen, das Autorenverzeichnis einer angeblich „rechten“ Wochenzeitung und Ähnliches.

Trotz dieser eindeutigen Sachlage klagten aber „Netzaktivisten“ gegen das Verbot: Hinter „linksunten.indymedia“ stehe überhaupt kein Verein, deswegen wäre hier das deutlich liberalere Telemediengesetz anzuwenden gewesen, das die Tätigkeit von „journalistischen Online-Medien“ regele. Außerdem erzielten drei der mutmaßlichen früheren Betreiber der Seite bereits einen Teilerfolg, weil das gegen sie eröffnete Verfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ mangels Beweisen eingestellt werden musste. Dergestalt ermutigt, schalteten Unbekannte Anfang Januar dieses Jahres das Archiv der verbotenen Webseite mit rund 200 000 Beiträgen frei, darunter auch wieder zahlreiche strafbare Texte.   

Auch das „linksunten.indymedia“ übergeordnete und bisher noch nicht von dem staatlichen Bann betroffene Portal „de.indymedia“ ist weiterhin online und verbreitet seinerseits Pamphlete von linksradikalen Gewalttätern oder stachelt zu kriminellen Aktionen auf, indem es Namen und Adressen von politischen Gegnern ins Netz stellt. Deshalb muss die „Szene“ damit rechnen, dass ihr demnächst auch dieses Sprachrohr durch eine Ausweitung des Verbotes auf die Mutter-Plattform „de.indymedia“ verlorengeht. Die Angst hiervor war mindestens genau so ein Grund für die Gewaltorgie vom 25. Januar wie die Wut über die Abschaltung von „linksunten.indymedia“, die das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar für rechtens erklärte.