18.04.2024

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07.02.20 / Porträt / Ex-BND-Chef darf nicht alles schreiben

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06 vom 07. Februar 2020

Porträt
Ex-BND-Chef darf nicht alles schreiben
Manuela Rosenthal-Kappi

Meinungsfreiheit ist ein Gut, das eigentlich für jeden deutschen Bürger gelten sollte. Dass die Gleichheit vor dem Gesetz in Ausnahmefällen nicht für jeden gelten muss, durfte Gerhard Schindler, Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) von 2011 bis 2016, kürzlich erfahren. 

Für sein Buch „Erinnerungen an den Bundesnachrichtendienst“ erhielt er ein Publikationsverbot. Zwei Jahre lang hatte das Bundeskanzleramt das Werk auf Herz und Nieren überprüft, und dabei zahlreiche Einwände hinsichtlich „Interna, Methodik, Ausländische Nachrichtendienste, Organisation und Entscheidungsprozesse“ gefunden. Zwar genieße Schindler Meinungsfreiheit, als ehemaliger Beamter sei er jedoch an die Verschwiegenheitspflicht gebunden, hieß es aus dem Kanzleramt.

Wer das Buch vorab zu lesen bekam, bescheinigt ihm nichts als erhellende, unterhaltsame Anekdoten und Erinnerungen aus dem Alltag des BND, die keinerlei Geheimnisverrat beinhalten.

Da Schindler in seinem Buch die Bundesregierung vor allem wegen der Asylpolitik kritisiert und Seitenhiebe auf Angela Merkel und Peter Altmaier austeilt, liegt der Verdacht nahe, dass der FDP-Mann Schindler für seine diesbezügliche Haltung abgestraft werden soll.

Der 67-Jährige, dessen Eltern aus Siebenbürgern und Bessarabien stammen, begann seine Karriere beim Verfassungsschutz 1987 in Köln. 2016 wurde er als Präsident des BND überraschend in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Ihm wurde eine Verwicklung in die NSA-Affäre zur Last gelegt. Unter seiner Leitung sollen im Auftrag der NSA Daten und Kommunikation europäischer Unternehmen und Politiker abgeschöpft worden sein.