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14.02.20 / historischer Hintergrund / Eine lästige Konkurrenz für die Parteien / Warum die Bundesrepublik eine indirekte Demokratie ist

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07 vom 14. Februar 2020

historischer Hintergrund
Eine lästige Konkurrenz für die Parteien
Warum die Bundesrepublik eine indirekte Demokratie ist

Wenn in der Bundesrepublik der Ruf nach einer stärkeren Beteiligung des Volkes an den Prozessen der politischen Willensbildung und der Gesetzgebung laut wird, dann treffen solche Forderungen auf Widerstand oder zumindest erhebliche Vorbehalte der Parteien. Der bislang aussichtsreichste Gesetzesentwurf zur Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene wurde von der Regierung unter Gerhard Schröder 2002 vorgelegt, scheiterte jedoch am Widerstand der CDU. 

Einfluss der westalliierten Besatzer

Aber auch die rot-grüne Koalition stand einer bedingungslosen Mitbestimmung des Souveräns eher skeptisch gegenüber. So enthielt die im Bundestag eingebrachte Vorlage mehrere Einschränkungen. Etwa durfte kein Volksbegehren über die Wiedereinführung der Todesstrafe oder über eine nachteilige Veränderung der Stellung von Bundestagsabgeordneten eingeleitet werden. 

Vorbehalte gegenüber dem Volk

Diese Distanz zur Volksgesetzgebung erklärt sich historisch. Innerhalb der von den Alliierten nach 1945 wieder zugelassenen Parteien bestand seit Anbeginn der Bundesrepublik ein tief empfundenes Ressentiment gegenüber dem Wahlvolk, ging man doch davon aus, dass charismatische Populisten, wie einst Adolf Hitler, sich über den Weg der Volksabstimmung erneut hinter die Schalthebel der Macht setzen könnten, um die Demokratie auszuhöhlen. Es war der spätere Bundespräsident Theodor Heuß, der sich im Parlamentarischen Rat gegen die Aufnahme von Plebisziten in das Grundgesetz wandte und diese als „Prämie für jeden Demagogen“ bezeichnete. Tatsächlich hatte jedoch die Mehrheit der Abgeordneten des Reichstages 1933 das Ermächtigungsgesetz durchgewinkt und den Nationalsozialisten die uneingeschränkte Macht in Deutschland zu Füßen gelegt. Auch Heuß selbst votierte damals für die Aufhebung der Demokratie. 

In Ableugnung dieses Faktums werteten die Väter des Grundgesetzes die Parteien in ihrer Bedeutung erheblich auf. Ihre Vertreter sehen in der Möglichkeit einer Volksabstimmung eine lästige Konkurrenz, die ihren Einfluss auf die Geschicke des Landes erheblich begrenzen könnte.D.P.