19.04.2024

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21.02.20 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08 vom 21. Februar 2020

Meldungen

Paritätsgesetz bremst Wahlen

Erfurt – Obwohl Umfragen in Thüringen für die Linkspartei im Fall von Neuwahlen starke Zugewinne prognostizieren, will der frühere Ministerpräsident Bodo Ramelow eine Neuwahl des Landtags erst in etwa 70 Tagen. Der Linken-Politiker warnte, Neuwahlen zum jetzigen Zeitpunkt würden bereits „den Keim der Niederlage, nämlich der Nichtigkeit“ in sich tragen. Auch deshalb soll zunächst eine Übergangsregierung installiert werden. Ramelow wies auf das erst im Juli 2019 beschlossene Paritätsgesetz hin. Das zum 1. Januar in Kraft getretene Gesetz schreibt den Parteien vor, ihre Landeslisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. CDU und die AfD hatten gegen das Gesetz gestimmt und Verfassungsklagen angekündigt. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts in Weimar über die Rechtmäßigkeit der Regelung steht noch aus. Der wissenschaftliche Dienst des Landtages hatte in einem Gutachten deutliche verfassungsrechtliche Bedenken formuliert.N.H.





Neuer Ostbeauftragter

Berlin – Der aus Sachsen stammende Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Marco Wanderwitz, wird neuer Ostbeauftragter des Bundes. Der 44-Jährige tritt die Nachfolge des thüringischen Bundestagsabgeordneten Christian Hirte an, der sein Amt verloren hat, weil er dem zurückgetretenen FDP-Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich zu dessen Wahl gratuliert hatte. Hirtes Rücktritt war unter dem Druck der SPD und der Opposition erfolgt. Wanderwitz gilt als treuer Merkel-Anhänger, der sich mehrfach gegen jede Form der Kooperation mit der AfD ausgesprochen hat. Ebenso sprach er sich gegen eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei aus, da sie als direkte Nachfolgeorganisation der SED nicht nur aus einfachen Mitgliedern, sondern auch aus Funktionären der DDR bestehe. Als seine neue Aufgabe bezeichnete Wanderwitz, „gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West“ zu schaffen. MRK





GEZ fast lahmgelegt

Köln – Seit Längerem berät der Medienanwalt Joachim Steinhöfel Beitragszahler, die mit den GEZ-Gebühren, welche die öffentlich-rechtlichen Sender von den Bürgern verlangen, in der derzeitigen Form nicht einverstanden sind. Steinhöfel bot auf seiner Internetseite ein vorgefertigtes Formular an, mit dem Gebührenpflichtige einer automatisierten Zahlung widersprechen und die Barzahlung verlangen können. Die Satzung der GEZ, die eine Barzahlung ablehnt, sei rechtswidrig und unwirksam. Der Rat, die Gebühren bar zu zahlen – um die Einzugszentrale durch die Zahlung von Mehr- oder Minderbeträgen zu beschäftigen –, trägt nun offenbar Früchte. In einer Pressemitteilung informierte die GEZ, dass es beim Beitragsservice derzeit zu einem erhöhten Aufkommen von Anrufen und schriftlichen Anfragen komme, sodass eine kurzfristige Beantwortung nicht garantiert werden könne.MRK