Die in Wolfenbüttel sitzende börsennotierte europäische Gesellschaft Mast-Jägermeister darf im Logo des von ihr produzierten und vertriebenen Kräuterlikörs „Jägermeister“ auch zukünftig das Kreuz führen. Das entschied das Schweizer Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen.
Im September 2017 hatte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) mit Sitz in Bern dem Jägermeister-Logo auf Produkten wie Sportartikeln, Handy-Hüllen oder Kosmetika den Schutz mit der Begründung verweigert, dass das Hirschhaupt mit dem Kreuz das Empfinden von Christen verletzen könnte. Mast-Jägermeister hatte dagegen Beschwerde eingelegt.
Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht, durch die Kombination des Kreuzes mit dem Hirsch und dem Strahlenkranz werde das christliche Symbol „in keiner verletzenden oder respektlosen Weise dargestellt“. „Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen“ würden durch die Bildmarke nicht verletzt.M.R.