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28.02.20 / Tesla-Projekt / „Mit Naturschutz nichts zu tun“ / Widerstand gegen Auto-Fabrik: Jetzt gerät das rot-grüne Verbandsklagerecht selbst ins Visier

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 09 vom 28. Februar 2020

Tesla-Projekt
„Mit Naturschutz nichts zu tun“
Widerstand gegen Auto-Fabrik: Jetzt gerät das rot-grüne Verbandsklagerecht selbst ins Visier
Norman Hanert

Als im vergangenen Herbst unter dem Motto „Hambi bleibt“ in Nordrhein-Westfalen für die Erhaltung des Hambacher Forstes demonstriert wurde, reiste sogar die Grünen-Chefin Annalena Baerbock zur Unterstützung an. Umweltgruppen, die nun in Brandenburg gegen Baumrodungen für Teslas neue Giga-Fabrik aktiv geworden sind, werden von Grünen Spitzenpolitikern dagegen mit scharfer Kritik eingedeckt.

Der straffe Zeitplan des US-Unternehmens Tesla sieht vor, bereits im kommenden Jahr im neuen Werk in Grünheide (Kreis Oder-Spree) die Produktion von Elektrofahrzeugen anlaufen zu lassen. Ab Sommer 2012 sollen in der neuen Fabrik östlich von Berlin pro Jahr 150 000 Autos, in einer späteren Ausbaustufe sogar eine halbe Million Fahrzeuge vom Band laufen. 

Teslas ehrgeizige Ziele schienen jedoch bereits in der Startphase des Projekts in ernste Gefahr zu geraten. In Potsdam wurde sogar schon spekuliert, ob Tesla seine Pläne in Brandenburg möglicherweise ganz aufgibt und sich nach einem anderen Standort umsieht. Anlass für solche Befürchtungen war der Auftritt einiger „Baumpiratinnen“, die auf das Tesla-Gelände vorgedrungen waren, um Fällarbeiten zu verhindern und um gegen den „Kapitalismus im Allgemeinen“ zu protestieren. 

Grüne poltern gegen Öko-Gruppen

Wesentlich ernster zu nehmen waren juristische Schritte zweier Umweltgruppen: Die Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) hatten mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für einige Tage einen Rodungsstopp für das Gelände in Grünheide durchgesetzt. Der Landeschef der Grünen Liga, Heinz-Herwig Mascher, begründete das Vorgehen gegen die Rodungsarbeiten mit dem Argument, es gelte, einen gefährlichen Präzedenzfall zu verhindern, bei dem Natur vernichtet wird, obwohl noch keine rechtskräftige Genehmigung für das Vorhaben insgesamt vorliegt.

Tatsächlich hatte Brandenburgs Landesumweltamt bereits Mitte Februar die Rodung des Waldstückes genehmigt, noch bevor der Bau der Fabrikgebäude komplett genehmigt war. Die von der Grünen Liga Brandenburg vorgetragene Argumentation, es sei bei der Klage lediglich um die Sicherstellung eines rechtsstaatlich sauberen Verfahrens gegangen, hat inzwischen an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Laut einem Bericht der „B.Z.“ hat es nämlich ein Vergleichsangebot seitens der Liga an Tesla gegeben. Demnach soll der Umweltverein angeboten haben, die Klage gegen die Rodungsarbeiten zurückzuziehen, wenn sich das Unternehmen zu Ausgleichsmaßnahmen verpflichte. Dabei ging es offenbar darum, den Konzern zu einem noch stärkeren Engagement zu bewegen. Tatsächlich hat das Unternehmen bereits zugesagt, verteilt über ganz Brandenburg Flächen aufzuforsten. Ganz im Einklang mit den Zielen der Landesregierung sollen dabei sogar Mischwälder entstehen.

Noch rechtzeitig vor Einsetzen der Vegetationsperiode Anfang März hat das Oberverwaltungsgericht am 20. Februar die Beschwerden der beiden Naturschutzvereine zurückgewiesen. Aus Sicht des Gerichts lagen der Umweltbehörde bereits genügend Erkenntnisse vor, um für die Baumfällungen noch vor Ablauf der Frist für Einwendungen eine Genehmigung erteilen zu können. Die befürchtete massive Verzögerung für Teslas Großprojekt in Brandenburg ist damit abgewendet. In Gang gekommen ist gleichwohl eine Diskussion über das Agieren von Umweltschutzgruppen. Scharfe Kritik kam dabei auch von den Grünen.

2002 von Rot-Grün eingeführt

Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) kritisierte den Widerstand gegen die Rodung: „Man muss nicht immer gegen alles sein. Wie abwegig, eine Kiefernplantage zu einem Wald zu erklären.“ Auch der Vizefraktionschef der Grünen-Bundestagsfraktion, Oliver Krischer, monierte das Vorgehen der Grünen Liga im Fall des Tesla-Geländes: „Eine Kiefernholzplantage zum Kampffeld zu machen, ist absurd. Das hat mit Naturschutz nichts zu tun.“ Brandenburgs CDU-Fraktionschef Jan Redmann sprach von einem Missbrauch des Klagerechts durch die Grüne Liga. „Solche Klagen ins Blaue hinein, die hier nur dazu dienen, das Verfahren zu verzögern, die sollten wir (...) künftig ausschließen können.“ Redman regte an, das sogenannte Verbandsklagerecht auf bestimmte Einwendungen zu beschränken. 

Bundesweit ist seit dem Jahr 2002 im Bundesnaturschutzgesetz bestimmten Verbänden ein Klagerecht im Umweltrecht eingeräumt worden, auch wenn sie selbst nicht zum Kreis der unmittelbar Betroffenen zählen. Auf dieser Grundlage ist im Fall des brandenburgischen Tesla-Werks nicht nur die Grüne Liga Brandenburg zu einer Klage berechtigt, sondern auch der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz aus dem weit entfernten Freistaat Bayern.