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03.04.20 / AfD / Eine bange Frage treibt die Alternative um / Nimmt der Verfassungsschutz nach der Auflösung des „Flügels“ nun die Gesamtpartei ins Visier?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14 vom 03. April 2020

AfD
Eine bange Frage treibt die Alternative um
Nimmt der Verfassungsschutz nach der Auflösung des „Flügels“ nun die Gesamtpartei ins Visier?
Peter Entinger

 „Zweck erfüllt“, lautete das knappe Fazit der Landesvorsitzenden von Thüringen und Brandenburg, Björn Höcke und Andreas Kalbitz. Auf eine große Machtprobe wollten es die beiden Protagonisten des sogenannten Flügels dann doch nicht ankommen lassen. Wohlwissend, dass eine Spaltung der AfD dann wohl unausweichlich geworden wäre. Zwar vertreten Höcke und Kalbitz den Standpunkt, man könne nicht auflösen, was formal gar nicht existiere, sie riefen ihre Anhänger aber immerhin dazu auf, „alle Aktivitäten im Rahmen des Flügels“ einzustellen. 

Wenn es sich der Auffassung von Höcke und Kalbitz nach beim „Flügel“ auch lediglich um einen losen Zusammenschluss Gleichgesinnter gehandelt habe, so steht doch außer Frage, dass dieser gerade vor Parteitagen ein erhebliches Mobilisierungspotenzial besaß. Kritiker wie Pazderski oder Junge wurden während des vergangenen Bundesparteitages abgestraft, auch, weil die „Flügel“-Führung vorher den Daumen gesenkt hatte. 

Vor allem sorgte die Gruppierung des „Flügels“, dem sich etwa 7000 der rund 35 000 Parteigänger zugehörig gefühlt haben sollen, für einen heftigen Ost-West-Konflikt. „Im Osten ist mit ihm auch durch das Bündnis mit Bürgerbewegungen etwas sehr Positives entstanden, das bei Wahlen gut funktioniert. Im Westen ist das Bild eher negativ, weil es dort im Zusammenhang mit dem Flügel zu Ausgrenzungen und Streitereien gekommen ist“, erklärte der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland gegenüber der „Welt“. 

Dieser Einschätzung konnte sich auch Höcke nicht ganz verschließen. Der „Flügel“ sei einerseits Motor vieler Wahlerfolge im Osten gewesen, habe andererseits aber auch nicht nur politikfähige Menschen angezogen. Damit dürften vor allem ehemalige Funktionäre aus Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen gemeint sein, die dort für heftige Streitigkeiten gesorgt hatten. 

Die Debatte um die Auflösung erfolgte zu dem Zeitpunkt, als das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gruppe als extremistisch eingestuft hatte. Der Thüringer Verfassungsschutz sieht in der Vorgehensweise „eine Nebelkerze“. Viel wichtiger sei, ob sich die Partei tatsächlich vom „Flügel“ distanziere. „Davon ist bisher nicht sehr viel zu sehen“, sagte Behördenleiter Stephan Kramer (SPD). 

Innerhalb der AfD wird hinter vorgehaltener Hand inzwischen die Befürchtung geäußert, durch den Wegfall der „Flügel“-Struktur könnte nun die ganze Partei ins Visier des Inlandgeheimdienstes geraten.