26.04.2024

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03.04.20 / Der Wochenrückblick / Wenn die Lüge erstmal sitzt / Der Amoktäter von Hanau war gar kein Rechtsextremist – Aber das macht jetzt auch nichts mehr

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14 vom 03. April 2020

Der Wochenrückblick
Wenn die Lüge erstmal sitzt
Der Amoktäter von Hanau war gar kein Rechtsextremist – Aber das macht jetzt auch nichts mehr
Hans Heckel

Krisenstunden sind immer auch Stunden der Wahrheit. Das liegt daran, dass im Durcheinander der Krise manche zuvor sorgsam errichtete Kulisse zu wanken anfängt und den Blick freigibt auf Dinge, die man zuvor verborgen hielt. Das ist nicht günstig für die Verantwortlichen, die dem empörten Volk dann einige Überraschungen zu erklären haben, sofern sie jemand danach fragt. Derzeit ist das beispielsweise die wundersame Fähigkeit der Bundesrepublik, ihre Grenze zu schließen. Eine Fähigkeit, die wir ja angeblich gar nicht besitzen, wie uns die Kanzlerin 2015 fest in die Hand versprochen hat. Nun ja, hat sie wohl gelogen.

Aber das hatten wir hier ja schon, weshalb wir uns heute einem anderen Aspekt der Corona-Krise widmen wollen. Der bestätigt die alte Weisheit, dass selbst übelste Dinge auch etwas Positives hervorbringen können. 

Die Aufregung um das Virus fesselt unsere Sinne dermaßen, dass wir andere Sachen kaum noch wahrnehmen können. Was daran gut sein soll? Nun, in dieser Stimmung aus Lärm und Erregung kann man peinliche Wahrheiten viel unbekümmerter zugeben als sonst, weil einem derzeit sowieso keiner zuhört. So traute sich „tagesschau.de“ mit der Nachricht ans Licht, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zu dem „überraschenden Fazit“ gelangt sei, bei dem Attentäter von Hanau habe es sich um keinen Anhänger einer rechtsextremistischen Ideologie gehandelt. 

So? Aber hat Tobias R. nicht ganz gezielt südländische Opfer ausgewählt? Ja, hat er. Das sei aber, so das Ergebnis der BKA-Untersuchung, nicht aus Rassismus geschehen, sondern, „um größtmögliche Aufmerksamkeit für seinen Verschwörungsmythos von der Überwachung durch einen Geheimdienst zu erlangen“.

R. habe weder eine „typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen“, noch sei er „durch rassistische Äußerungen oder Verhalten aufgefallen“, vielmehr habe er „das Kapitel zu Ausländern und seinen Vernichtungsphantasien erst spät“ in sein „Manifest“ aufgenommen.

Das Blut von R.s Opfern war bekanntlich noch nicht trocken, da flochten Politiker der etablierten Parteien und regierungstreue Medien bereits haarige Legenden zusammen, um eine Mitschuld der AfD an dem Hanauer Massaker an diesen Haaren herbeizuziehen. Der Unterschied zwischen rechts und rechtsextrem hinsichtlich der AfD spielte in dem Gekreische sowieso keine Rolle mehr. Nun erweist sich, dass R. gar nicht politisch motiviert war. 

Eigentlich müssten die AfD-Verfemer von eben heute bei der angefeindeten Partei Schlange stehen, um sich zur Entschuldigung tief zu verbeugen vor den zu Unrecht mit Dreck Beworfenen. Ob sie das wohl tun werden? Sagen Sie nichts!

Aufmerksamkeit, ja, das wollte er vor allem anderen. R. maß sich selbst eine Rolle von wahrhaft welthistorischer Dimension zu. Wenn er allerdings über seine Schulter blickte, musste er feststellen, dass er, der 43-Jährige, immer noch in seinem Kinderzimmer hockte und die Welt da draußen einen feuchten Kehricht auf sein wirres Geschwafel gab. Eine Lösung musste her. Da zeigte sich, dass Geisteskranke nicht notwendigerweise dumm sein müssen. Im Gegenteil: Nicht selten bewohnen Genie und Wahnsinn denselben Schädel.

Sagen wir es klar heraus: Hätte R. wahllos Deutsche ermordet, wäre er ohne Federlesens in der Rubrik „Verwirrter Einzeltäter“ abgeheftet und vergessen worden. Das muss diesem Monster irgendwann klargeworden sein, nachdem es jahrelang gegen die Wand gesabbelt hatte, ohne auch nur die kümmerlichste Resonanz zu ernten. Dann kam er drauf und erkannte, dass ihm die Aufwertung zum politischen Akteur von zeitgeschichtlicher Gravität sicher wäre, wenn er seinen Amok rassistisch garniert. Also fügte er seinem „Manifest“ schnell noch die dafür erforderlichen Floskeln hinzu und schritt zur Tat.

Und siehe da: Er sollte absolut recht bekommen. Die Schreihälse und AfD-Ankläger  taten genau das, was sich R. in seinem kranken Traum ersehnt hatte, posthum zwar, aber das ist bei Amoktätern nun mal so, das kalkulieren die ein.

Dass jetzt alles aufgeflogen ist, muss den Mann in der Hölle nicht einmal unglücklich machen. Denn die Kampagne gegen die AfD, für die er den Startschuss spendete, ist längst erfolgreich durchgelaufen. Das bleibt jetzt hängen, Erkenntnisse hin, BKA-Ermittlungen her, völlig egal: „Hanau“ hat man der AfD für immer an die Backe genagelt. Mehr wollte man ja gar nicht.

Darüber hinaus kann sich R. auf die willigen Claqueure seiner Legende auch weiterhin felsenfest verlassen. Der Soziologe und „Rechtsextremismus-Forscher“ Matthias Quent warnt davor, „die gesellschaftliche Botschaftswirkung eines Anschlags wie in Hanau zu unterschätzen“, lesen wir bei „tagesschau.de“. Wir sollen die Tat laut Quent „vom Täter getrennt betrachten“. 

Der Herr Quent ist übrigens der Autor jenes „Zeit“-Artikels, der noch am 15. März die Forderung nach Grenzschließungen als typischen Beleg rechtsextremer Gesinnung entlarvt hat. Also genau an dem Tag, als eine ganz große Koalition aus Schwarz, Rot, Grün und Gelb mit eben diesen Schließungen begann, wie wir neulich berichteten. 

Quents Verrenkung ist aufschlussreich, denn sie erklärt uns recht gut, wozu so ein „Rechtsextremismus-Forscher“ eigentlich da ist. Er nimmt sich je nach mutmaßlichem Gebrauchswert Nachrichten heraus und deformiert sie so lange, bis die gewünschte „gesellschaftliche Botschaftswirkung“ heraustropft. Dabei ist es völlig unerheblich, was den Täter eines Verbrechens wirklich angetrieben hat. Um die „Botschaftswirkung“ zu erzielen, wird die Tat kurzerhand „vom Täter getrennt“, und fertig ist der braune Sud.

Der Sud wird danach über demjenigen ausgeschüttet, den man schon immer erledigen wollte. Die eigenhändig vorgenommene Besudelung nimmt man dann als „Beweis“ dafür, dass der Besudelte ein Schmutzfink sei. Kurz gesagt: Die Unterstellung produziert den Verdacht, der zur Verurteilung führt.

Eine äußerst simple, aber sehr erfolgreiche Methode. Vollkommen wasserdicht, obwohl man sie schwerlich originell nennen mag, denn das Schnittmuster ist altbekannt. Danach waren schon die Schauprozesse in Stalins Sowjetunion geschneidert, wo die Unterstellung ebenfalls bereits das Urteil bedeutete, welches auch nicht anders ausgefallen wäre, wenn zwischendrin eine honorige Behörde namens BKA ermittelt hätte, die es in Stalins Reich sowieso nicht gab. Später kopierten die Nationalsozialisten das Prinzip für ihre Tribunale am „Volksgerichtshof“ und danach die junge DDR bei den berüchtigten „Waldheimer Prozessen“.

„Rechtsextremismus-Forscher“ Quent ist übrigens eng mit der Amadeu-Antonio-Stiftung der früheren Stasi-Zuträgerin Anetta Kahane verbandelt und war als Mitarbeiter einer Thüringer Landtagsabgeordneten der Linkspartei tätig. Womit mal wieder alles beieinander wäre, was zusammengehört.