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10.04.20 / Berlin / Grüne wollen Asylsucher von Lesbos holen / Justizsenator Behrendt fordert, zunächst 300 Minderjährige per Flugzeug an die Spree zu bringen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15 vom 10. April 2020

Berlin
Grüne wollen Asylsucher von Lesbos holen
Justizsenator Behrendt fordert, zunächst 300 Minderjährige per Flugzeug an die Spree zu bringen
Frank Bücker

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) will bis zu 1500 minderjährige Asylsucher von der griechischen Insel Lesbos nach Berlin holen. Dass dies gar nicht in seine Zuständigkeit fällt, stört ihn dabei nicht. Für die Einreise von Ausländern nach Deutschland gilt die Zuständigkeit des Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU). 

Hilfsweise wäre vielleicht noch die Zuständigkeit des Berliner Innensenators Andreas Geisel (SPD) gegeben. Behrendt droht, Berlin werde notfalls „eigene Schritte gehen“ und die 1500 Immigranten aus griechischen Lagern aufnehmen. „Dass die Menschen auf Lesbos bei Regen und Kälte in provisorischen Zelten hausen, das ist unwürdig für die Europäische Union.“ 

Die Geisel unterstehende Innenverwaltung scheint indes nicht der Meinung zu sein, dass Berlin gegen den Willen des Bundes „Flüchtlinge“ nach Berlin holen kann. Aus Geisels Behörde heißt es, „nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes“ sei das „Einvernehmen des BMI“, also des Bundesministeriums des Innern, Voraussetzung für eine solche Aufnahme. Mittlerweile hat sogar Vizebürgermeister Klaus Lederer (Linkspartei) dem Vorstoß des Justizsenators widersprochen. 

Widerspruch aus der Linkspartei

Zuvor hatte der grüne EU-Abgeordnete Erik Marquardt ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, nach dem auch gegen den Willen des Bundesinnenministers „Flüchtlinge“ ins Land geschafft werden könnten. Daraufhin forderte der Berliner Flüchtlingsrat: „Wir erwarten vom Senat, dass er diese Möglichkeit intensiv prüft und gegenüber dem Bund durchsetzt.“ Behrendt zeigt sich unbeirrt: „Jeder einzelne Mensch, den wir dort rausholen, ist wichtig und richtig. Wir sollten mit einem Flugzeug anfangen, das wären dann etwa 300 Menschen.“ 

Der Flüchtlingsrat fordert den Berliner Senat auf, auch in Sachen Familienzusammenführung das Recht zu brechen. Um ein Familienmitglied nach Berlin holen zu können, müssen bisher hier lebende Angehörige ein Nettogehalt von mindestens 2300 Euro im Monat nachweisen. Der Flüchtlingsrat: „Wenn man die viel zu hohen Einkommensvoraussetzungen für das Programm absenken würde, könnten sehr viel mehr Menschen diese Möglichkeit der sicheren Einreise nutzen. Der 

gefährliche Weg über das Meer und die griechischen Elendslager blieben ihnen erspart.“ 

Auch Innenbehörde dagegen

Bisher lehnte die Senatsinnenverwaltung dies aber ab: „Dieser Voraussetzung hat der Bundesgesetzgeber eine Bedeutung von grundlegendem staatlichem Interesse beigemessen.“ In Berlin können außer Verwandten auch Dritte eine Verpflichtungserklärung abgeben, „die den Lebensunterhalt und den Wohnraum abdeckt“. Weitere Absenkungen der Voraussetzungen beabsichtigt der Senat nicht einzuführen.