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24.04.20 / Grundsatzfragen / Die Anmaßung der Bundeskanzlerin / Wieder einmal versuchte Angela Merkel, ihr Handeln für alternativlos zu erklären

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17 vom 24. April 2020

Grundsatzfragen
Die Anmaßung der Bundeskanzlerin
Wieder einmal versuchte Angela Merkel, ihr Handeln für alternativlos zu erklären
René Nehring

Es war eine jener Vokabeln, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Geschichtsbücher eingehen werden. Am Montag dieser Woche kritisierte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Sitzung des CDU-Präsidiums diejenigen Ministerpräsidenten ihrer Partei, die derzeit überlegen, mit welchen Schritten unser Land nach Wochen des öffentlichen Stillstands langsam wieder zum gewohnten Alltag zurückkehren kann, scharf mit der Warnung vor „Öffnungsdiskussionsorgien“. Dass Kanzleramtsminister Helge Braun am Abend des gleichen Tages in den „Tagesthemen“ erläuterte, was die Kanzlerin damit gemeint hat, darf als Bestätigung dafür genommen werden, dass dieser Begriff so gefallen ist wie es in den Medien kolportiert wurde. 

Merkels Wortwahl steht auf einer Stufe mit anderen Wegmarken ihrer Amtszeit: 2009/10 erklärte sie die höchst umstrittenen Maßnahmen zur Rettung des Euro wiederholt für „alternativlos“. Und im Herbst 2015 antwortete sie auf kritische Nachfragen zu ihrer Migrationspolitik mit den Worten „Wir schaffen das!“. Zudem erklärte sie: „... wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mehr mein Land“ – womit sie allen Zweiflern pauschal unterstellte, inhuman gesinnt zu sein. 

Das Muster hinter diesen Aussagen ist stets das gleiche: Wann immer die Kanzlerin – zumeist nach einigem Zögern – sich in grundlegenden Angelegenheiten auf einen Weg festgelegt hat, erklärt sie diesen fortan zur einzig denkbaren Handlungsoption. Zugleich versucht sie, mit markigen Worten Zweifel an ihrer Haltung für illegitim zu erklären und jegliche Diskussion darüber abzuwürgen. 

Richtig ist, dass Angela Merkel als Bundeskanzlerin nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, dieses Land zu führen. Die in der Verfassung verankerte Richtlinienkompetenz gibt ihr dabei einen weiten Gestaltungsspielraum zu sagen, wofür die deutsche Politik steht und wofür nicht.  

Allerdings ist die Bundesrepublik Deutschland keine Monarchie, sondern eine Demokratie. In dieser ist es eben nicht nur das gute Recht der Bürger – und übrigens auch der Mitglieder und Mandatsträger ihrer Partei –, sondern sogar deren Pflicht, das Handeln der politischen Führung kritisch zu hinterfragen. Und die Bundeskanzlerin hat – wenn es sein muss, täglich – den Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Denn diese sind keine Untertanen, sondern der Souverän. Wenn wir von diesem Grundsatz abgehen, ist dies tatsächlich ein anderes Land.