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30.04.20 / innere Sicherheit / Klinik unter Belagerung / Arabischer Großclan löst Einsatz der Berliner Bereitschaftspolizei aus – Warnung vor „falscher Toleranz“

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18 vom 30. April 2020

innere Sicherheit
Klinik unter Belagerung
Arabischer Großclan löst Einsatz der Berliner Bereitschaftspolizei aus – Warnung vor „falscher Toleranz“
Hermann Müller

Nachdem ein weibliches Mitglied einer stadtbekannten arabischen Großfamilie ins Krankenhaus eingeliefert worden war, musste die Berliner Polizei mit einem Großaufgebot anrücken. Bereits in der Nacht zum Dienstag, dem 

21. April, war die Frau in das Urban-Krankenhaus in Berlin-Kreuzberg gebracht worden. Trotz der Abstandsregeln wegen der Corona-Pandemie-Maßnahmen versammelten sich innerhalb kürzester Zeit fast 50 Angehörige des Clans vor dem Hospital.

Um die Blockierung der Rettungsstelle zu verhindern, informierte die Klinik schließlich die Polizei. Die Alarmierung stellte sich für die Uniformierten als Auftakt eines mehrtägigen Dauereinsatzes heraus. Als Gerüchte vom Tod der ClanAngehörigen die Runde machten, mussten Polizisten eine Kette vor dem Haupteingang des Krankenhauses bilden, um ein Eindringen der Menschenmenge zu verhindern. Zeitweise war Berlins Polizei mit zehn Einsatzfahrzeugen vor dem Klinikum präsent. 

Nach dem Tod der Clan-Angehörigen musste sogar Bereitschaftspolizei anrücken, um eine Trauerfeier aufzulösen, die entgegen den Abstandsvorschriften abgehalten wurde. Auf einem vom Clan genutzten Grundstück in Berlin-Buckow hatten sich dabei mehr als 100 Menschen versammelt. Die Auflösung der Trauerfeier scheiterte zunächst mehrfach daran, dass die Anwesenden die Aufforderungen der Polizei ignorierten. Erst als 60 Bereitschaftspolizisten anrückten, gelang es, die Versammlung aufzulösen.

Beamte beinahe überfahren

Bereits die Nacht der Einlieferung der Clan-Angehörigen brachte zwei schwere Zwischenfälle: In nicht allzu großer Entfernung zum Urban-Krankenhaus hatte die Polizei in einer Tempo-30-Zone der Neuköllner Hermannstraße eine reguläre Geschwindigkeitskontrolle eingerichtet. Dabei fiel den Polizisten ein roter Porsche auf, der mit deutlich höherem Tempo unterwegs war. Der Versuch, den Wagen zu stoppen, scheiterte jedoch. Als die Einsatzkräfte die Verfolgungsjagd aufnahmen, überfuhr der Porschefahrer zwei rote Ampeln und entkam mit hoher Geschwindigkeit. Nur gut eine halbe Stunde später fuhr ein VW Golf ebenfalls deutlich zu schnell durch die Kontrolle. Zwar verlangsamte der Fahrer zunächst, allerdings beschleunigte er dann plötzlich mit aufheulendem Motor wieder. Wie bereits beim Porsche mussten die Polizeibeamten im letzten Moment beiseite springen, um nicht von dem Fahrzeug erfasst zu werden. Den Ordnungshütern gelang es, den VW-Fahrer nach einer Verfolgungsjagd in der Nähe des Urban-Krankenhauses festzunehmen.

Auf den 18-Jährigen kommt ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und eines verbotenen Autorennens zu. Gleiches gilt für den Fahrer des Porsche, falls es gelingt, ihn ausfindig zu machen. Der Polizei ist es inzwischen gelungen, wenigstens den Wagen sicherzustellen. Das Fahrzeug soll Ermittlern zufolge bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Araber-Clan aufgefallen sein.

Der Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Benjamin Jendro, sprach im Zusammenhang mit dem Durchbrechen der Polizeikontrollen und nächtlichen Verfolgungsjagden von versuchten Tötungsdelikten: „Bei allem Verständnis für Trauer nach einem Todesfall müssen Gesetze eingehalten werden. Wer das kleinredet, pflegt genau die falsch verstandene Toleranz, die uns zu den heutigen Problemen bei arabischen Clans in der organisierten Kriminalität gebracht hat“, so Jendro.

Schon wenige Tage vor diesen Ereignissen hatte derselbe Großclan im Zusammenhang mit seinen Immobiliengeschäften für Schlagzeilen gesorgt. Bereits im Sommer 2018 hatte die Berliner Staatsanwaltschaft per Gerichtsbeschluss die Beschlagnahme von 77 Immobilien durchgesetzt, die sich im Besitz der orientalischen Sippe befunden hatten. Grundlage der Aktion war eine Reform des Strafgesetzbuches aus dem Jahr 2017. Die Neuregelung erlaubt im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität die Einziehung von Vermögen, wenn dessen Herkunft unklar ist. Das Landgericht Berlin entschied nun bei zwei der insgesamt 77 beschlagnahmten Clan-Immobilien, dass diese eingezogen werden. 

Von der Entscheidung des Landgerichts betroffen ist eine denkmalgeschützte Villa im Stadtteil Buckow, die bislang vom Oberhaupt des Clans bewohnt wird. Wie das Landgericht mitteilte, wurden das Objekt und eine weitere Immobilie im Jahr 2012 von einem Sohn des Clan-Oberhaupts gekauft. Aus Sicht der Richter hatte der damals erst 19-Jährige allerdings keine rechtmäßigen Einkünfte in nennenswertem Umfang. Das Gericht ging deshalb davon aus, dass die Immobilienkäufe seinerzeit mit Erlösen aus Straftaten finanziert wurden.