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30.04.20 / 100 Jahre Thüringen / Wie aus sieben Staaten einer wurde

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18 vom 30. April 2020

100 Jahre Thüringen
Wie aus sieben Staaten einer wurde
Manuel Ruoff

Die Novemberrevolution mit ihrer Beendigung der Fürstenherrschaft bot die Möglichkeit zu einer Flurbereinigung und einer Beendigung der Kleinstaaterei im Deutschen Reich. Insbesondere der Thüringer Raum zwischen den vormaligen Königreichen Preußen, Sachsen und Bayern bot sich hierfür an. Die Kleinteiligkeit der staatlichen Organisation in diesem Gebiet erinnerte geradezu an die Zeiten des Heiligen Römischen Reiches. 

Infolge der Revolution wurden das Großherzogtum Sachsen(-Weimar-Eisenach), die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen sowie die Fürstentümer Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen zwar Freistaaten, aber vorerst eigenständig. Schon vor der Revolution, nämlich ab 1902, waren die reußischen Fürstentümer bereits durch einen gemeinsamen Regenten in Personalunion verbunden. Ab dem 21. Dezember 1918 bildeten die beiden Freistaaten erst einmal eine Verwaltungsgemeinschaft. Am 4. April 1919 beschloss dann der vereinigte reußische Landtag, das „Gesetz über die Vereinigung der beiden reußischen Freistaaten zu einem Volksstaat Reuß, sowie über die vorläufige Verfassung und Verwaltung“. Dafür wurde das Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha am 12. April 1919 wieder in seine beiden Bestandteile zerlegt. 

Diese acht thüringischen Staaten nahmen nun Verhandlungen zu einem Zusammenschluss auf. Gerne hätte man preußische Enklaven integriert und das Gebiet arrondiert, aber das sogenannte rote Preußen stellte sich wie auch bei den Plänen Hamburgs zu expandieren quer. Dort wurde darauf verwiesen, dass man durch die Territorialverluste infolge des verlorenen Weltkrieges bereits unverhältnismäßig betroffen sei, gingen doch alle Abtretungen – mit Ausnahme des Reichslandes Elsaß-Lothringen – auf Kosten Preußens. So beschränkte man sich nolens volens auf eine „kleinthüringische Lösung“ ohne preußische Gebiete.

Doch auch Sachsen-Meiningen und Coburg bereiteten Schwierigkeiten. Sie tendierten zu Bayern. Coburg vereinigte sich tatsächlich nach einer Volksabstimmung am 30. November 1919 am 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern. Sachsen-Meiningen hingegen konnte mit Zugeständnissen gewonnen werden, und so vereinigten sich die sieben Staaten vor 100 Jahren, am 1. Mai 1920, zum Land Thüringen. Entsprechend den sieben Gründerstaaten und den heute noch gültigen Landesfarben zeigte das 1921 eingeführte erste Wappen Thüringens sieben silberne Sterne auf rotem Grund.