28.03.2024

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08.05.20 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19 vom 08. Mai 2020

Meldungen

Staatsanwalt ohne Maske

Brandenburg/Havel – Weil ein Potsdamer Staatsanwalt sich mehrfach weigerte, eine Mund-Nasenschutzmaske zu tragen, sind am Amtsgericht Brandenburg zwei Prozesstermine aufgehoben worden. Nach Angaben der Direktorin des Amtsgerichtes besteht an dem Gericht zwar keine generelle Maskenpflicht, allerdings hat jeder Richter im Sitzungssaal das Hausrecht. Im konkreten Fall hatte die Vorsitzende Richterin eine Maskenpflicht in dem Sitzungssaal angeordnet. Wilfried Lehmann, der Leitende Oberstaatsanwalt, sagte zu dem Vorfall, die sitzungspolizeilichen Anordnungen der Richter seien grundsätzlich zu befolgen, jedoch sei es auch nicht verboten, die Anordnung kritisch zu hinterfragen. Weiter sagte der Leitende Oberstaatsanwalt, er „würde im Prozess schon gerne das Gesicht eines Zeugen sehen“. Die Staatsanwaltschaft in Potsdam kündigte an, den Vorfall am Amtsgericht Brandenburg hausintern überprüfen zu wollen. N.H.





Anträge fast alle geprüft

Berlin – Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Bernd Fabritius, hat bekannt gegeben, dass laut Bundesverwaltungsamt annähernd 97 Prozent der Anträge auf eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche zivile Zwangsarbeiter, die bis Ende 2017 gestellt werden konnten, überprüft worden sind. Insgesamt waren 46.851 Anträge bei der Behörde eingegangen. 37.998 Antragstellern wurde eine Anerkennungsleistung bewilligt, 6.383 Anträge wurden abgelehnt und 1378 stehen noch zur Prüfung an. Das Bundesverwaltungsamt will die noch offenen Anträge schnell bearbeiten, da die Betroffenen in der Regel über 80 Jahre alt sind. Fabritius lobte, dass die Bundesregierung mit der Anerkennungsrichtlinie für ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter das Unrecht und das Schicksal der Betroffenen anerkannt habe, wenn auch die Anerkennungsleistung sie nicht annähernd für das ihnen widerfahrene Leid entschädigen könne.MRK





„E-Fuel“ nicht vorgesehen

Berlin – Auf je eine Kleine Anfrage der FDP- und der AfD-Fraktion bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten alternativer Kraftstoffe für die Teile des Verkehrs, die nicht vollständig direkt elektrifiziert werden können, antwortete die Bundesregierung, dass ökologische und ökonomische Erwägungen berücksichtigt und die Klimabilanz „sektorübergreifend betrachtet werden“ müsse. Die FDP-Fraktion hatte nach der Rolle von biologisch wie synthetisch hergestellten Kraftstoffen für den Personen- und den Güterverkehr auf der Straße sowie den Luft- und Schiffsverkehr gefragt, die AfD-Fraktion speziell nach der Freigabe von reinem paraffinischem Dieselkraftstoff, sogenanntem E-Fuel, für neue Fahrzeuge. Hierzu sagte die Regierung, dass E-Fuel konventionellem Diesel bis zu 26 Prozent beigemischt werden könne, die Zulassung von reinem paraffinischem Dieselkraftstoff derzeit aber nicht vorgesehen sei. MRK