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29.05.20 / Bundesnachrichtendienst / Verfassungsgericht beschneidet Rechte des BND / Karlsruhe fordert Beschränkungen bei der Telekommunikationsüberwachung von Ausländern im Ausland

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22 vom 29. Mai 2020

Bundesnachrichtendienst
Verfassungsgericht beschneidet Rechte des BND
Karlsruhe fordert Beschränkungen bei der Telekommunikationsüberwachung von Ausländern im Ausland

Die derzeitige Überwachungspraxis der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verstößt gegen Grundrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und eine bessere Kontrolle des deutschen Auslandsgeheimdienstes gefordert. Die Bundesregierung will das BND-Gesetz nun schnell entsprechend reformieren. 

Bereits im Jahr 2016 hatten mehrere ausländische Investigativ-Journalisten geklagt. Sie befürchten, dass ihre Telekommunikations- oder Internetdaten vom Bundesnachrichtendienst ausgespäht werden können. 

Dass der Bundesnachrichtendienst ohne konkreten Anlass im Ausland Telefonate oder E-Mails ausspäht, haben die Verfassungsrichter grundsätzlich gebilligt. Dies sei wichtig für die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands, heißt es in der Urteilsbegründung. 

Dies müsse mit Blick auf die Grundrechte der Betroffenen aber in verhältnismäßiger Weise geschehen. Dafür reichten die derzeitigen Vorschriften bei Weitem nicht aus. Erforderlich sei eine deutlich bessere Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes durch ein eigenständiges, unabhängiges Organ.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat das Urteil begrüßt und eine rasche Umsetzung angekündigt. „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Einhaltung der Grundrechte anmahnt und den Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit bei Überwachungsmaßnahmen auch auf Ausländer im Ausland erstreckt hat“, sagte die SPD-Politikerin der „Passauer Neuen Presse“. „Wir werden bei der gesetzlichen Neuregelung des BND-Gesetzes sehr genau darauf achten, dass die vom Bundesverfassungsgericht genannten Grundrechte auch eingehalten werden.“ 

Inhaltich ging es vor allem um die strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei analysiert der Geheimdienst ohne bestimmten Verdacht große Datenströme. Der Gesetzgeber muss nun Maßnahmen ergreifen, die die Grundrechte der Betroffenen berücksichtigen. So muss die vertrauliche Kommunikation bestimmter Berufsgruppen wie Anwälte und Journalisten besonders geschützt werden. Sehr private und intime Inhalte sind dabei umgehend zu löschen. Bis Jahresende 2021 muss der Gesetzgeber ein neues Gesetz über den Bundesnachrichtendienst erarbeiten und verabschieden.P.E.