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29.05.20 / Porträt / Fünfter Mann im Staat

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22 vom 29. Mai 2020

Porträt
Fünfter Mann im Staat
H. Tews

Mit einem Knall verabschiedete sich Andreas Voßkuhle von seinem Amt als Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichts. Durch sein EZB-Urteil, das die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank in Teilen für verfassungswidrig erklärt, wird er in Erinnerung bleiben.

Mit einem Knallerurteil zur Abhörpraxis des BND im Ausland, die gegen geltende Grundrechte verstoße, zog jetzt auch Voßkuhles gewählter Nachfolger Stephan Harbarth die mediale Aufmerksamkeit auf sich. Noch steht die Ernennung des 48-jährigen Heidelbergers durch den Bundespräsidenten zum Chef des Bundesverfassungsgerichts und damit zum protokollarisch fünften Mann im Staat aus.

Mit dem turnusmäßigen Rückzug Voßkuhles setzte sich ein parteipolitisches Personalkarussell in Gang. Auf den SPD-Mann musste jemand mit einem anderen Parteibuch folgen. Damit alle zum Zuge kommen, übernahm Voßkuhles Vorsitz im Zweiten Senat die grüne Richterin Astrid Wallrabenstein, Gerichtspräsident aber wurde der Vorsitzende des Ersten Senats, also Harbarth. Er saß bis 2018 als CDU-Abgeordneter im Bundestag, ehe er als Vizepräsident nach Karlsruhe wechselte. Für Erstaunen sorgte damals schon, dass ein Rechtsanwalt direkt in das zweithöchste Richteramt gewählt wurde. Auch unterstellte man ihm Befangenheit, da die Anwaltskanzlei, für die er tätig war, den VW-Konzern beim Diesel-Abgasskandal vertritt. Dass er als Abgeordneter und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nebeneinkünfte angeblich in Millionenhöhe nicht offenlegte, sorgte für weiteren Unmut.

Im Übrigen ist Harbarth zu verdanken, dass es seit 2018 einen Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung gibt. Darüber hinaus machte er sich für den UN-Migrationspakt stark.