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29.05.20 / Strandurlaub / Ein abgeschottetes Bundesland öffnet sich / Zweitwohnungsbesitzer dürfen wieder nach Schleswig-Holstein reisen, aber die beste Freundin muss wieder zurück

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22 vom 29. Mai 2020

Strandurlaub
Ein abgeschottetes Bundesland öffnet sich
Zweitwohnungsbesitzer dürfen wieder nach Schleswig-Holstein reisen, aber die beste Freundin muss wieder zurück
Stephanie Sieckmann

Die Corona-Vorschriften werden nach und nach gelockert. Schön. Das Wetter ist sonnig und warm. Großartig. Dann steht dem Strandspaziergang ja nichts mehr im Weg. Oder doch? Wer auf Nordseeinseln wie Amrum oder Föhr lebt, darf keinen Besuch von Verwandten bekommen, die auf dem Festland leben. Und das, obwohl sich Familien inzwischen wieder besuchen dürfen. 

Die Tatsache, dass für Inseln andere Regeln gelten, wäre für die Insulaner erträglicher, wenn auch die Zweitwohnungsbesitzer noch drüben – auf dem Festland und in ihren jeweiligen Bundesländern – bleiben müssten. Die aber dürfen anreisen. 

Aber auch bei den Zweitwohnungsbesitzern ist längst nicht alles eitel Sonnenschein. Nicht wenige sind im Rentenalter. Manche sind weit über 80 Jahre alt, so wie Helga Schumann, die seit rund 40 Jahren ein Haus in Norddorf auf Amrum besitzt. Sie hat eine weite Reise zurückzulegen, um aus Süddeutschland zu ihrem Sommerdomizil zu fahren. In der Regel fährt Helgas beste Freundin Margarete sie in ihrem Pkw in den Norden, bleibt dann zwei Wochen auf der Insel und fährt mit dem Zug wieder zurück in den Süden. 

Jetzt darf die Freundin Helga nur bis zum Fähranleger begleiten. Das sorgt für schlechte Laune. Und ist anstrengend. Margarete ist selbst 79, die Tour rauf in den Norden und zurück in den Süden an einem Stück ist eine Strapaze.

Am Strand von St. Peter-Ording ist die Stimmung auch nicht ungetrübt. Gesa Friedrichs lebt in Hamburg und nutzt gerne die Ferienwohnung ihrer Eltern in Böhl, um mit Tochter Paula ein langes Wochenende in der Natur zu verbringen. Die berufstätige Mutter, die als selbstständige Unternehmensberaterin arbeitet, genießt es dabei in der Regel, nicht kochen zu müssen. In den letzten Wochen war ihr der Luxus des Essengehens nicht vergönnt. Jetzt dürfen die Restaurants wieder öffnen. 

Mit der siebenjährigen Paula will die Mutter aber auch nicht zu fest gebuchten Zeiten essen gehen. Die Option, spontan nach dem Strandbesuch in einem Lokal einzukehren, wird durch die Abstandsregel und die damit einhergehende Reduzierung der Sitzplätze so gut wie unmöglich. Gesa und Paula verzichten daher im Moment auch weiterhin auf einen Besuch in der Ferienwohnung.

Was Tagesausflüge an den Strand angeht, herrscht große Unsicherheit. Tagesgäste sind noch nicht wieder zugelassen an Nord- und Ostsee. In Schleswig-Holstein zumindest offiziell nicht. Aber wer darf denn jetzt an den Strand? Und wie groß ist der Radius, der für regelkonforme Ausflüge genutzt werden darf? Darf jemand aus Marne im Dithmarscher Land nach St. Peter-Ording auf die Nordsee-Halbinsel Eiderstedt? 

Darf ein Bewohner aus Kiel die Hohwachter Bucht besuchen? Kennzeichen-Kontrollen an den großen Parkplätzen sind auch keine Lösung. Sie machen den Strandausflug eher zu einem Abenteuer. Routinierte Tagesgäste kennen schließlich die Insider-Parkplätze und Strand-Zuwege.