Das Portal „Correctiv“ hat vor dem Oberlandesgericht einen wegweisenden Prozess gegen das liberal-konservative Netzmagazin „Tichys Einblick“ („TE“) verloren. „Correctiv“ agiert als angeblich neutraler Faktenprüfer bei Facebook und kennzeichnet Beiträge, die nach Auffassung des Portals ganz oder teilweise falsch sind. So geschah es auch mit einem Beitrag von „TE“, den „Correctiv“ mit dem Stempel „teils falsch“ versehen hat, der dann bei jedem Anklicken aufschien.
Das Landgericht Mannheim hatte dieses Vorgehen für statthaft erklärt. Nun hat das Oberlandesgericht Karlsruhe dieses Urteil letztinstanzlich gekippt und „TE“ recht gegeben, wonach ein solches Vorgehen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
„Correctiv“ hüllt sich ins Gewand eines neutralen Tatsachenprüfers, verfolgt dabei aber eine stramm linke Linie. Dem Leser wird vorgemacht, dass er mit dem Portal einer höheren Instanz begegnet, der mehr Vertrauen entgegengebracht werden kann als dem Organ oder dem Autor, welcher von „Correctiv“ beurteilt worden ist. So entsteht, dies ist der Hintergrund des Karlsruher Urteils, eine Hierarchie von oben und unten. Dies entspricht jedoch nicht mehr dem Geist der Meinungsfreiheit, wo zwei Gleichrangige ihre Positionen einander gegenüberstellen. Dass das Gericht diese „klare Grenze“ gezogen hat, stärkt in den Augen von „TE“-Anwalt Joachim Steinhöfel „die Meinungsfreiheit auch in sozialen Netzwerken“. H.H.