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05.06.20 / Innere Sicherheit / Beamte unter Generalverdacht / Geplantes „Antidiskriminierungsgesetz“ löst Proteststurm von Polizeigewerkschaftern aus

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23 vom 05. Juni 2020

Innere Sicherheit
Beamte unter Generalverdacht
Geplantes „Antidiskriminierungsgesetz“ löst Proteststurm von Polizeigewerkschaftern aus
Norman Hanert

Jedes Jahr muss sich die Polizei in Berlin um mehr als 5.000 Demonstrationen und sogenannte polizeiliche Großlagen kümmern. Bislang haben dabei auch immer wieder Polizeihundertschaften aus anderen Bundesländern geholfen. Ein politisches Projekt der rot-rot-grünen Koalition sorgt nun dafür, dass Gewerkschafter in anderen Bundesländern weitere Unterstützungseinsätze in Berlin in Frage stellen.

Bereits im Juni will die Senatskoalition im Berliner Abgeordnetenhaus über ein „Landesantidiskriminierungsgesetz“ abstimmen lassen. Offizieller Anspruch des von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) vorangetriebenen Projekts ist es, Diskriminierung von Bürgern durch Ämter und Behörden zu bekämpfen. Inzwischen beschäftigen sich bundesweite Innenpolitiker und Berufsverbände vor allem mit der Frage, welche möglichen Auswirkungen das neue Gesetz auf die Arbeit der Polizei hat. 

Insbesondere Polizeigewerkschafter warnen eindringlich, dass Beamte künftig Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt würden, die nicht gerechtfertigt seien. Noch relativ zurückhaltend formulierte Andreas Schuster, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) von Brandenburg, seine Bedenken vor einem kollektiven Misstrauen gegenüber den Ordnungshütern: „Unsere Kolleginnen und Kollegen der Brandenburger Polizei fühlen sich verunsichert, was bei unterstützenden Einsätzen in Berlin eintritt.“ 

In Sachsen-Anhalt hat die GdP den dortigen Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hingegen bereits aufgefordert, „bis auf weiteres“ keine Landespolizisten mehr zu Einsätzen in die Hauptstadt zu entsenden. Ähnlich positionierten sich die GdP-Landesverbände von Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.

Beweislastumkehr geplant

Im Zentrum der Kritik steht ein Paragraf des Gesetzes, der es erleichtert, Diskriminierungsvorwürfe gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu erheben. Dafür soll es künftig ausreichen, dass „Tatsachen glaubhaft gemacht werden“, ein Bürger sei von einem Mitarbeiter einer Behörde diskriminiert worden. Die Behörde ist dann in der Pflicht, diesen Vorwurf zu entkräften. Während die rot-rot-grüne Koalition diesen Ansatz als „Erleichterung“ verteidigt, sieht beispielsweise Jörn Badendick vom Polizei-Berufsverband „Unabhängige“ eine weitgehende Beweislastumkehr: „Eine falsche Versicherung an Eides statt reicht dann aus, um die Beweislastumkehr auszulösen. Der Polizist wird dann zum Freiwild“, so Badendick.

Obendrein etabliert Berlins Koalition in dem Gesetz auch noch ein Verbandsklagerecht. Dabei sollen Aktivisten und auch Vereine eine stellvertretende Klagemöglichkeit erhalten, sogar wenn sie selbst gar nicht von der angeblichen Diskriminierung betroffen sind. Der Berliner CDU-Fraktionschef Burkard Dregger sieht mit dieser Klagemöglichkeit auf die Verwaltungsgerichte eine neue Prozessflut zukommen.

Dregger wies zudem auf drohende Folgen für den Kampf gegen die Clan-Kriminalität hin: Clan-Mitglieder könnten mit ihren Anwälten auf Diskriminierung klagen und den Ermittlern unterstellen, sie hätten sie aus fremdenfeindlichen Gründen vernommen. „Die Beamten müssen dann ihre Unschuld beweisen“, warnt Dregger.

Araberclans könnten profitieren

Der Missbrauch der Klagemöglichkeit und der Verwaltungsaufwand durch das Antidiskriminierungsgesetz könnten die ohnehin sehr personalintensiven Ermittlungen gegen kriminelle Clans tatsächlich erheblich schwieriger machen. Wie aufwendig dieser Kampf ist, macht eine Zwischenbilanz des Berliner Landeskriminalamts deutlich. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte im Herbst 2018 einen „Fünf-Punkte-Plan“ vorgestellt, der die Einziehung von kriminell erwirtschafteten Vermögen der Clans und einen hohen Ermittlungsdruck vorsieht. 

Nach der nun vorgelegten Bilanz für 2019 lässt sich allein ein Fünftel aller in Berlin geführten Verfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität auf arabischstämmige Clans zurückzuführen. Hinzu kommen noch zahlreiche Gewalt- und Ordnungsdelikte, die ebenfalls den Clans zugerechnet werden. Die Berliner Polizei schrieb im vergangenen Jahr bei ihren Einsätzen zur Bekämpfung der Clankriminalität allein 972 Strafanzeigen, hinzu kamen 5.398 Ordnungswidrigkeiten im Verkehr und 60 vollstreckte Haftbefehle.

Die Corona-Pandemie lässt den Ermittlungsaufwand in dieser Richtung weiter ansteigen. Das Landeskriminalamt der Bundeshauptstadt überprüft derzeit Hunderte Anträge auf Corona-Soforthilfen. Dabei geht es um den Anfangsverdacht, dass sich Angehörige von arabischen Großclans Hilfszahlungen in betrügerischer Absicht erschlichen haben. Laut „Spiegel TV“ sollen bei mehr als 250 Anträge auf Corona-Soforthilfe Adressen auftauchen, die sich Wohn- und Geschäftsadressen von mehreren Großfamilien zuordnen lassen.