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05.06.20 / Kolumne / Das richtige Parteibuch

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23 vom 05. Juni 2020

Kolumne
Das richtige Parteibuch
Theo Mass

Andreas Behm heißt seit dem 1. Juni der neue Chefankläger in Brandenburg. Der 61-Jährige war von 2006 bis 2016 Chef der Berliner Staatsanwaltschaft. Während seiner Zeit in der Hauptstadt machte Behm überwiegend negative Schlagzeilen. So veranlasste er 2016 eine Razzia im Großbordell Artemis. Das Berliner Landgericht eröffnete später dennoch kein Hauptverfahren, weil die Beweislage in der Anklageschrift zu „dünn“ war. 

2014 vergaß Behm, bei den Ermittlungen zu Schrottimmobilien die Aufhebung der Immunität des CDU-Abgeordneten Michael Braun zu beantragen, der in den Fall verwickelt gewesen sein soll. Im gleichen Jahr ließ Behm den Rapper Bushido wegen Beleidigung des damaligen Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) anklagen. Das Landgericht wies die Klage ab. Behm war dann 2016 von der Linkspartei von Berlin nach Brandenburg geholt worden, um im Justizministerium als Abteilungsleiter für Strafvollzug zu fungieren. 

Und nun also Generalstaatsanwalt. Warum? Ist aus dieser Fehlbesetzung in der Mark plötzlich eine Koryphäe geworden? Die mittlerweile mitregierende CDU trägt den Personalvorschlag der SPD aus Gründen der Koalitionsraison mit. Die Grünen sagen dazu gar nichts. Der SPD-Fraktionschef im Brandenburger Landtag, Erik Stohn, lobt Behm überschwänglich: „Ich kann nur die Arbeit in den vergangenen Jahren in Brandenburg bewerten. Hier höre ich insbesondere von den Berufsverbänden nur Positives und auch, dass sie die Entscheidung begrüßen. Er genießt einen hervorragenden Ruf in der Brandenburger Justiz.“ 

Man traut seinen Ohren nicht angesichts von Behms Misserfolgsbilanz. In Wahrheit scheint ihn nur eines zu „qualifizieren“: sein SPD-Parteibuch. Die drei Oppositionsparteien AfD, Linkspartei und Freie Wähler kritisieren die Personalentscheidung.