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12.06.20 / Landtagswahlen / Wahlkampf in Corona-Zeiten / Wie andere setzen auch die Parteien auf Digitalisierung, um trotz Abstandsgebot arbeiten zu können

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 24 vom 12. Juni 2020

Landtagswahlen
Wahlkampf in Corona-Zeiten
Wie andere setzen auch die Parteien auf Digitalisierung, um trotz Abstandsgebot arbeiten zu können
Peter Entinger

Im kommenden Frühjahr wird in drei Bundesländern gewählt. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wählen die Bürger am 14. März, in Thüringen voraussichtlich am 25. April. Und im Juni ist mit Sachsen-Anhalt ein viertes Bundesland an der Reihe. Doch wie der Wahlkampf in Corona-Zeiten stattfinden soll, ist unklar.

In den vergangenen Wochen sorgte eine Meldung aus Baden-Württemberg für Aufsehen. Die Sozialdemokraten teilten mit, dass sie bisher kaum Kandidaten für die Landtagswahl im kommenden Jahr nominiert haben. In jedem Kreis müssen Kandidaten in einer Wahlversammlung bestimmt werden. Immerhin gibt es im Musterländle keine Landesliste, das macht die Sache zumindest insofern etwas einfacher. Die Bewerber müssen bis zum 14. Januar bestimmt sein. Spätestens nach der Sommerpause sollen die Versammlungen stattfinden, die jeweiligen Konzepte müssen aber mit den Gesundheitsämtern abgestimmt werden. 

In Baden-Württemberg beginnen die Parteien in aller Regel bereits ein Jahr vor dem Wahltermin damit, ihre Kandidaten zu bestimmen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden alle Termine verschoben. Die Zeit wird knapp. Nun drücken die Parteien aufs Tempo. Doch noch immer gilt das Gebot, Abstand zu halten. Mindestens 1,50 Meter sollen zwischen den einzelnen Personen liegen. Derzeit machen Bilder die Runde von Kommunalgremien, die in großen Hallen tagen und sich nur per Mikrofon verständigen. 

Am 14. März gehen die Wahlen los

In Rheinland-Pfalz hat die oppositionelle CDU bereits überlegt, ob sie ein Fußball-Stadion anmieten soll, um die mehreren Hundert Delegierten ordnungsgemäß unterzubringen. Saft und Kaffee sollen die Mitglieder gleich selbst mitbringen. Ein Spezialfall ist Thüringen. Nach dem Wahldebakel von Ministerpräsident Bodo Ramelow soll der Landtag Anfang Januar aufgelöst werden. Danach blieben den Parteien nicht einmal drei Monate, um ihre Bewerber zu küren. In Rheinland-Pfalz, wo Wahlkreiskandidaten und die Landeslisten gewählt werden müssen, wird ein solch kurzer Zeitraum nicht ausreichen. 

Noch sei es machbar, betonen die Parteien unisono. Doch was passiert, sollte es im Herbst oder im Winter eine zweite Infektionswelle mit weiteren Ausgangsbeschränkungen geben? Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ gibt auf diese Frage eine niederschmetternde Antwort: „Die Folge wäre ein Wahlchaos, wie es die bundesrepublikanische Demokratie wohl noch nicht erlebt hat.“

Beim Blick auf die anstehenden Wahlkämpfe wird deutlich, wie weit Deutschland in Sachen Digitalisierung hinterherhängt. Die Satzungen der Parteien und das Wahlrecht schreiben Präsenzveranstaltungen vor, Online-Abstimmungen sind bislang rechtlich nicht möglich. „Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir mittelfristig digitale Wahlparteitage ermöglichen. Dazu muss es Gespräche mit allen Parteien geben. Im digitalen Zeitalter brauchen wir eine digitale Demokratie“, sagte der rheinland-pfälzische SPD-Generalsekretär Daniel Stich dem „Spiegel“. 

Bundestagswahl im Herbst 2021

In Berliner Koalitionskreisen wächst die Unruhe spürbar. Im Herbst soll nämlich der neue Bundestag gewählt werden. Um diese Abstimmung nicht zu gefährden, soll in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit eingebracht werden, Bundestagswahlen künftig in Notlagen wie etwa Pandemien als reine Briefwahlen durchzuführen.

Doch damit wäre die Frage der Aufstellungsversammlungen noch nicht geklärt. CDU-Rechtsexperte Ansgar Heveling will den Verzicht auf physische Anwesenheit bei der Bewerberauswahl nur als „absolute Ausnahme“ zulassen. SPD und Grüne wollen ihre Satzungen so weit ändern, dass die Parteien ihre Kandidaten im Notfall in einer Kombination aus digitaler Versammlung und Briefwahl aufstellen können.