Wenn bislang ein Türke einen Deutschen rassistisch beleidigt und der Deutsche mit einem rassistischen Spruch antwortete, war die Lage so klar wie absurd: Sobald der Vorgang behördlich bekannt wurde, zählte man den Ausspruch des deutschen als rassistische Straftat, den des Türken jedoch nicht. Das ändert sich offenbar: In der Kriminalstatistik für 2019 wurden erstmals 132 deutschfeindliche Straftaten gelistet, also Taten, die sich gegen die deutsche Nationalität des Opfers richten. Manch linken Medien ist die Erfassung solcher Taten ein Dorn im Auge. Das Jugendportal von „Spiegel online“, „bento“, schimpft, mit Deutschfeindlich werde ein „rechtsextremer Kampfbegriff salonfähig“ gemacht. Wer ihn benutzt, ignoriert angeblich „die Machtverhältnisse zwischen Mehrheitsbevölkerung und den Minderheiten“. Nun, diese „Machtverhältnisse“ sind in den Brennpunktvierteln der Großstädte und auf immer mehr Schulhöfen tatsächlich eindeutig geklärt, nur eben ganz anders, als es „bento“ zu wissen vorgibt. H.H.