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26.06.20 / Europa / Jetzt kommt es auf Deutschland an / Warum die Bundesregierung während der EU-Ratspräsidentschaft vor allem auf die Einhaltung europäischer Rechtsnormen dringen muss

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26 vom 26. Juni 2020

Europa
Jetzt kommt es auf Deutschland an
Warum die Bundesregierung während der EU-Ratspräsidentschaft vor allem auf die Einhaltung europäischer Rechtsnormen dringen muss
René Nehring

Am 1. Juli übernimmt Deutschland die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union (EU). Damit erhält die Bundesrepublik im zweiten Halbjahr 2020 die Möglichkeit, wichtige Impulse für den künftigen Weg der EU zu geben. 

Standen ursprünglich die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 der Gemeinschaft – quasi der Haushalt der Union – sowie das künftige Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich auf der Agenda der deutschen Präsidentschaft, so sind im Zuge des Covid-19-Ausbruchs die Bewältigung der ökonomischen und sozialen Folgen der Pandemie sowie Strategien für eine künftige Verbesserung des EU-Krisenmanagements in den Vordergrund gerückt. 

Sowohl bei der kurzfristigen Krisenbewältigung als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung ist Deutschland gefordert, den unter dem Schlagwort „Solidarität“ erhobenen Forderungen aus dem Mittelmeerraum nach mehr Geld zu widerstehen. Dass Kanzlerin Merkel unlängst mit dem französischen Präsidenten Macron eine „Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas“ verkündete und dabei vorschlug, die EU möge an den Finanzmärkten 500 Milliarden Euro aufnehmen, um damit einen Hilfsfonds einzurichten, obwohl die EU-Verträge der Union eine Verschuldung untersagen, lässt in dieser Hinsicht nichts Gutes erahnen. 

Schon seit Jahren wurden zur „Rettung des Euro“ oder einzelner Staaten immer wieder Vorschriften – vorsichtig formuliert – zurechtgebogen, damit die Europäische Zentralbank (EZB) den Betroffenen aus der Patsche helfen konnte. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis Anfang Mai untersagt; wohlgemerkt nicht, weil das Handeln der EZB gegen deutsches Recht verstieß, sondern gegen EU-Recht. Insofern wird es spannend sein zu beobachten, ob sich die Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft an die Grundsätze der Europäischen Union hält – dann müsste sie dem von ihr selbst vorgeschlagenen EU-Fonds widersprechen – oder ob sie tatsächlich bereit ist, zur „Rettung“ krisengeschüttelter Staaten weitere Rechtsbrüche in Kauf zu nehmen. 

Wer für diese Rechtsbrüche plädiert, muss freilich wissen, was er damit anrichtet. Anders als klassische Nationalstaaten ist die EU auf kein tradiertes Gemeinschaftsgefühl gegründet, sondern auf der Basis wirtschaftlicher Interessen – und dazu vereinbarter rechtlicher Vereinbarungen. Wer diese Normen bricht, legt die Axt an die Wurzeln der Union.