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26.06.20 / vereinte Nationen / Undemokratisches „Weltparlament“ / Vor 75 Jahren wurde in San Francisco die UN gegründet – Aus der Friedensorganisation wurde ein Debattierklub, deren Mitglieder sich zwecks Wahrung eigener Interessen gegenseitig im Weg stehen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26 vom 26. Juni 2020

vereinte Nationen
Undemokratisches „Weltparlament“
Vor 75 Jahren wurde in San Francisco die UN gegründet – Aus der Friedensorganisation wurde ein Debattierklub, deren Mitglieder sich zwecks Wahrung eigener Interessen gegenseitig im Weg stehen
Wolfgang Kaufmann

Bereits mit den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 sowie der Gründung des Völkerbundes im Jahre 1920 hatten die damaligen Großmächte versucht, Instrumente zur dauerhaften Bewahrung des Friedens zu etablieren. Allerdings scheiterte der Völkerbund aufgrund des Nichtbeitritts der USA beziehungsweise des Rückzuges von Deutschland, Italien, Japan und der Sowjetunion.

Um seine außenpolitische Fernziele zu erreichen, unternahm der US-Präsident Franklin D. Roosevelt im August 1941 einen zweiten Anlauf zur Gründung einer Weltorganisation und unterzeichnete gemeinsam mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta, in der unter anderem von der „Schaffung eines umfassenden und dauerhaften Systems allgemeiner Sicherheit“ die Rede war.

Hieraufhin verabschiedeten 26 Staaten der Anti-Hitler-Koalition am 1. Januar 1942 die „Deklaration der Vereinten Nationen“ zum Zwecke der konkreten Umsetzung der Atlantik-Charta. Dem folgten die Moskauer Deklaration der USA und Sowjetunion sowie Großbritanniens und Chinas vom 30. Oktober 1943 sowie die Konferenz von Dumbarton Oaks im Herbst 1944, welche beide darauf abzielten, die geplante neue internationale Organisation alsbald aus der Taufe zu heben. Auf der letztgenannten Tagung wurde zudem auch der erste Entwurf der Charta der Vereinten Nationen ausgearbeitet. 

Um jeden Buchstaben gerungen

Die endgültige Einigung über die Modalitäten der Gründung der UN erbrachte dann die Konferenz von Jalta im Februar 1945. In deren Verlauf erging unter anderem der Beschluss, dass neben den vier Großmächten auch Frankreich zu den ständigen Mitgliedern im künftigen Sicherheitsrat mit Vetorecht in allen wichtigen Fragen gehören solle.

Die Unterzeichnung der Charta, die quasi die Verfassung beziehungsweise Gründungsurkunde der UN darstellt, erfolgte am 26. Juni 1945 während der Konferenz von San Francisco, an der 850 Delegierte aus 50 Staaten teilnahmen. Diese kamen auf zehn Vollversammlungen und rund 400 Ausschusssitzungen zusammen, in deren Verlauf um jeden Buchstaben und jedes Komma der insgesamt 111 Artikel gerungen wurde. 

Im Anschluss an den formellen Gründungsakt im Auditorium der Veterans’Memorial Hall sagte der nunmehrige US-Präsident Harry S. Truman: Diese Charta „ist eine solide Grundlage, auf der wir eine bessere Welt errichten können“. Das Dokument trat am 24. Oktober 1945 mit der Ratifizierung durch die Mehrheit der Signatarstaaten in Kraft.

Etliche Krisen entschärft

Die erste UN-Generalversammlung fand am 10. Januar 1946 statt, und am 1. Februar des gleichen Jahres wurde der Norweger Trygve Lie erster Generalsekretär der Vereinten Nationen. In den Folgejahren bemühte sich die Weltorganisation tatsächlich um die Bewahrung des Friedens und die Durchsetzung der Menschenrechte. 

Die erste große Bewährungsprobe war der Korea-Krieg, der 1950 ausbrach (siehe PAZ vom 19. Juni). Damals entsandte die UN keine Beobachtertruppe, sondern ermächtigte ihre Mitgliedsländer zum militärischen Eingreifen, wodurch Südkorea letztlich der Einverleibung durch den kommunistischen Norden entging. 

Zu den weiteren Erfolgen der Vereinten Nationen zählten die Mitwirkung bei der Gründung des Staates Israel sowie der Entschärfung diverser weltpolitischer Krisen wie der Berlin-Krise (1948/49), der Kuba-Krise (1962) und der Nahost-Krise (1973). Bedeutsam sind zudem die UN-Aktivitäten zur Durchsetzung der Menschenrechte und zur Eindämmung von Krankheiten sowie auf dem Gebiet des Flüchtlingsschutzes, der Entwicklungshilfe und des Kampfes gegen den Hunger.

Allerdings wurden die Vereinten Nationen ab Mitte der 1970er Jahre zunehmend von den Entwicklungsländern „gekapert“. Deren wachsende Zahl führte zu einer Verschiebung der Stimmenmehrheit, worunter die Effektivität der UN litt. Den gleichen Effekt bewirkte die parallele Implementierung der Gender-Ideologie. Weitere Zäsuren erfolgten in den 1990er Jahren, als sich die Vereinten Nationen als unfähig erwiesen, in den Bürgerkriegen in Somalia sowie dem ehemaligen Jugoslawien für Mäßigung zu sorgen und den Völkermord in Ruanda zu verhindern.

Die sieben Gebrechen der UN

Dazu kommen hausgemachte Gebrechen, deren Wurzeln meist im Jahre 1945 liegen, und die noch heute erhebliche Wirkung entfalten. Da wäre zum Ersten das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, welches geradezu zum Missbrauch einlädt. Dazu kommt die Ungerechtigkeit, dass eine Handvoll Staaten permanent im Sicherheitsrat präsent sein kann, während alle anderen nur für jeweils zwei Jahre Vertreter in das Gremium entsenden dürfen.

Zum Zweiten fehlt der UN die demokratische Legitimation. Eine Abstimmung der Bürger zum Thema Beitritt gab es lediglich in der Schweiz, während viele Mitgliedstaaten immer noch diktatorisch verfasst sind, womit deren Delegierte keineswegs das Mandat des Volkes besitzen. 

Zum Dritten ist das Prinzip „Ein Land – eine Stimme“ geradezu hanebüchen. Dadurch wiegt beispielsweise das Votum des winzigen Inselstaates Nauru mit seinen 10.000 Einwohnern in der UN-Generalversammlung genauso schwer wie das der Volksrepublik China, in der über eine Milliarde Menschen leben. 

Zum Vierten wäre da noch die zunehmend israelfeindliche Ausrichtung der Vereinten Nationen. Ständig initiieren die arabischen Länder Resolutionen gegen den jüdischen Staat, während ihre eigenen Menschenrechtsverletzungen nur ganz selten thematisiert werden. 

Zum Fünften kommt auch die Praxis der UN-Sanktionen unfair daher, denn es gibt letztlich kein juristisches Prozedere zur Überprüfung derselben seitens unabhängiger Gerichte. 

Zum Sechsten schockiert die fatale Kultur des Wegschauens angesichts des systematischen sexuellen Missbrauchs von Frauen und Kindern durch Angehörige der UN-Friedenstruppen. 

Und zum Siebten stellt die Nichtabschaffung der anachronistischen Feindstaatenklausel in den Artikeln 53, 77 und 107 der UN-Charta gleichermaßen kein Ruhmesblatt für die Vereinten Nationen dar. Denn diese Regelung erlaubt den damaligen Unterzeichnern des Dokuments theoretisch noch heute militärische Interventionen in Deutschland, Japan und Italien ohne vorherige Zustimmung des Sicherheitsrates.