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03.07.20 / Vor 200 Jahren / Pommern huldigt, wiedervereinigt als Provinz, König Friedrich Wilhelm III. / Das Ostseebad Heringsdorf erhält von Kronprinz Friedrich seinen Namen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27 vom 03. Juli 2020

Vor 200 Jahren
Pommern huldigt, wiedervereinigt als Provinz, König Friedrich Wilhelm III.
Das Ostseebad Heringsdorf erhält von Kronprinz Friedrich seinen Namen
Fritz Spalink

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813 zog das schwedische Heer unter Thronfolger Karl XIV. Johann (dem ehem. franz. Marschall Bernadotte) in den Krieg gegen Dänemark nach Schleswig -Holstein. Die Stadt Kiel wurde von den schwedischen Truppen besetzt. In der Schlacht von Bornhöved am 7. Dezember 1813 wurden die Dänen geschlagen und im Gedächtnis der Bevölkerung blieb dieser Winter als Kosakenwinter, denn zum schwedischen Heer gehörende russische Kosakenreiter zogen plündernd durch das Land. Am 14. Januar 1814 wurde im Kieler Frieden mit Dänemark die Übergabe von Schwedisch-Pommern vertraglich vereinbart. Da Dänemark jedoch die auferlegten Kriegsentschädigungen an Schweden nicht zahlen konnte, wurde auf dem Wiener Kongress der westliche Teil Pommerns, das bisherige Schwedisch-Pommern, gegen Abtretung des Herzogtums Lauenburg an Dänemark und Übernahme der dänischen Reparationszahlungen an Schweden dem Königreich Preußen übergeben. Die symbolische Übergabe durch den schwedischen Generalgouverneur Wilhelm Malte I., Fürst zu Putbus an den Bevollmächtigten Preußens, den geheimen Staatsminister Freiherr von Ingersleben, erfolgte in der Badenstraße 17 in Stralsund (dem heutigen städtischen Bauamt) am 23. Oktober 1815 durch das Einholen der schwedischen und das Hissen der preußischen Fahne. Friedrich Wilhelm III. soll nur noch wegen der Abstandszahlungen von 2.600.000 Talern an Dänemark und 3.500.000 Talern an Schweden gehadert haben. Nach einer Übergangszeit bis 1818, in der der neue Landesteil als Neuvorpommern einen Übergangsstatus einnahm, war Pommern nach fast zwei Jahrhunderten wiedervereinigt, und der Erbvertrag von Grimnitz aus dem Jahre 1529 war erfüllt.

Die Inseln in der Odermündung, Wollin und Usedom, waren schon seit 1720 Teil Preußens, jedoch durch Kriege, Fremdherrschaft, Kontributionen sowie Natur - und Gesundheitskatastrophen ausgelaugt.

„Pommernland war abgebrannt“. Deshalb ernannte 1814 König Friedrich Wilhelm III. einen seiner fähigsten Verwaltungsbeamten Johann August Sack zum Regierungspräsidenten in Stettin. Zu dessen vordringlichen Aufgaben gehörte die Einordnung Neuvorpommerns in die Provinzialverwaltung, sowie die Belebung zahlreicher öffentlicher Vorhaben, die bisher im Hintergrund bleiben mussten. Zu diesen gehörte der Ausbau des Hafens Swinemünde, die Schaffung und Verbesserung von Agrarstrukturen, sowie die Förderung von Handwerk, Industrie und Handel. Als besondere Aufgabe in diesem Zusammenhang erkannte er die bereits unter Friedrich II. begonnene Trockenlegung des Thurbruchs, eines ausgedehnten Niedermoor- und Sumpfgebietes auf Usedom zur Gewinnung von Agrarland.

Die Insel Usedom hatte in dieser Zeit noch einen weiteren besonderen Freund und Förderer, den preußischen Finanzminister Graf Ludwig Friedrich Viktor Hans von Bülow. Sein Vetter und Förderer war der Staatskanzler Fürst von Hardenberg. Nach Errichtung des Königreiches Westfalen kam er als Mitglied des Staatsrates nach Kassel und war dort 1808 – 1811 Finanzminister. Auf Vorschlag des Fürsten von Hardenberg wurde er danach zum preußischen Staats- und Finanzminister ernannt. 1817 erbat er die "ehrenvoll gewährte Dienstentlassung", blieb aber Mitglied des Staatsrates und Minister des Handels und Gewerbe.

Gemeinsam mit dem inzwischen zum Oberpräsidenten der Provinz Pommern ernannten J.A. Sack wollte er die Realisierung des Thurbruchprojektes vorantreiben. Der Konkurs des Rittergutes Gothen verhinderte jedoch die Ausführung. Was lag näher, als dass von Bülow seinen Neffen, den preußischen Oberforstmeister Georg Bernhard von Bülow (1768–1854), der seit 1798 als Leiter der Forstverwaltung der Grafschaft Berg und des Königreichs Westfalen gedient hatte, an den Plänen zu beteiligen. Dieser wurde kurz zuvor nach den Befreiungskriegen mit dem „Roten Adlerorden 3. Klasse“ ausgezeichnet und hatte die ehrenvolle Entlassung aus dem Staatsdienst erhalten. 

1817 wurde das Gut Gothen vom Forstmeister Georg Bernhard von Bülow und seinem Bruder, dem Kaufmann Ernst von Bülow-Cummerow aus der Subhastation (Zwangsversteigerung) für 45.000 Taler erworben. Die neuen Eigner verkauften den für den Kanalbau erforderlichen Landstreifen für 5800 Taler an den preußischen Staat. Der Bau des Kanals wurde auf Veranlassung des Oberpräsidenten von 1817 bis 1818 durchgeführt. Nach ihm heißt der Kanal auch heute noch „Sackkanal“. 

Um dem Oberpräsidenten und seinem Onkel die Schönheit des ersteigerten Gutes zu zeigen, bestieg man im Jahre 1817 die zwischen dem Dorf Gothen und der Ostsee liegende 45 m hohe Erhebung. An dieses Ereignis erinnert der Spruch „es stieg hinauf der Präsident – nach ihm ist dieser Berg benennt“ (Präsidentenberg).

Die Investition „Gut Gothen“ amortisierte sich für die Brüder Bülow innerhalb kurzer Zeit durch Holzeinschlag und Verkauf von Eichen- und Buchenholz als Bau- und Brennmaterial. Die gelichteten Grundstücke wurden an Büdner und Tagelöhner, Bauern und Fischer sowie an Bewohner der drei im Gutsbereich liegenden Dörfer Gothen, Neuhof und Neukrug vergeben, und binnen kurzem entstand am Ostseestrand ein weiterer Wohnplatz. Bruder Ernst hatte damit sein Ziel erreicht, zahlte sich selbst aus und verließ die Insel Usedom. Georg Bernhard von Bülow blieb, und – wie es in einer Zeitgenössischen Zeitungsmeldung verfasst durch Willibald Alexis heißt: „Auf einem der höchsten Hügel, der abgeholzt war, zimmerte man ein leichtes Haus zum Sommeraufenthalt“ (das „weiße Schloss“ auf dem Kulmberg). Vom oberen Stockwerk fand man eine belohnende Aussicht. Die See zu Füßen lockte zum Bade.

Nachdem eine geplante Rundreise 1819 abgesagt werden musste, beschloss König Friedrich Wilhelm III. auf Empfehlung des Oberpräsidenten Sack noch vor seinem 50. Geburtstag am 3. August 1820 eine Visitation der neuen Landesteile Pommerns zu unternehmen, den Fortgang der Aufbauarbeit zu kontrollieren und sich von den Untertanen huldigen zu lassen. So begann er die Rundreise am 1. Juni in Stettin begleitet von seinen Söhnen, dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm (später König Friedrich Wilhelm IV.), dem Prinzen Wilhelm (später Wilhelm I., Deutscher Kaiser und König von Preußen) und dem Prinzen Karl Alexander (dem späteren General und Wiedergründer des Johanniter-Ordens) mit „kleinem Gefolge“. Am 5. Juni 1820 war man auf der Baustelle des neuen großen Wellenbrechers vor dem Hafen von Swinemünde. Die damals eingemauerte Gedenktafel ist auch heute noch eine Touristenattraktion.

Wohl auf besondere Empfehlung seines Finanzministers und des Oberpräsidenten machte der König „nebst Suite und Equipagen“ am 7. Juni 1820 auf dem Weg nach Wolgast Station bei Georg Bernhard von Bülow. Der Kronprinz soll jedoch schon einen Tag vorher dort gewesen und vom Gutsbesitzer auf den Kulm gebeten worden sein, der Wohnstätte der Fischer am Strand einen Namen zu geben. Gut gelaunt verlieh er der Kolonie den Namen „Heringsdorf“. Sein Vater, der König, notierte am 7. Juni 1820 in sein Tagebuch, er sei über Heringsdorf, wo er die Heringsfischer besucht habe, am Strand der Ostsee nach Wolgast gereist.

Der Grundstein für den unaufhörlichen Aufstieg Heringsdorfs zum mondänen internationalen Seebad innerhalb der letzten 200 Jahre war damit gelegt und der heutige Name „Kaiserbäder“ hat damit eine gewisse Berechtigung.


Historiker im Förderverein Pommersche Heimat e.V.

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