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10.07.20 / Immigrantenkriminalität Die Stuttgarter Krawalle und aktuelle Fallzahlen zeigen die Relevanz des Themas. Doch unverdrossen versuchen Verantwortliche in Politik und Medien, das Problem kleinzurechnen wie kleinzureden / Erschreckende Ausmaße / Die „Polizeiliche Kriminalstatistik“ und das „Bundeslagebild zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28 vom 10. Juli 2020

Immigrantenkriminalität Die Stuttgarter Krawalle und aktuelle Fallzahlen zeigen die Relevanz des Themas. Doch unverdrossen versuchen Verantwortliche in Politik und Medien, das Problem kleinzurechnen wie kleinzureden
Erschreckende Ausmaße
Die „Polizeiliche Kriminalstatistik“ und das „Bundeslagebild zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“
Wolfgang Kaufmann

Nach den Stuttgarter Krawallen schlug wieder einmal die Stunde der Verharmloser und Vernebler. „Menschen“ aus der „Party- und Eventszene“ hätten über die Stränge geschlagen, meinte der Polizeipräsident der baden-württembergischen Landeshauptstadt Frank Lutz wider besseres Wissen, und die staatsnahen Medien griffen diese Fehldeutung ebenso begierig wie kritiklos auf. Dabei war von Anfang an klar, wer vorrangig hinter den Ausschreitungen steckte, nämlich Immi­granten. Diese sind hierzulande auch sonst deutlich überrepräsentiert, wenn es um delinquentes Verhalten unterschiedlichster Couleur geht.

Das zeigen die offizielle „Polizeiliche Kriminalstatistik“ des Bundesinnenministeriums und das ebenso amtliche „Bundeslagebild zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ des Bundeskriminalamtes (BKA) – beides übrigens vollkommen frei zugängliche Aufstellungen. Der Anteil der Einwanderer, die von der Polizei als Täter ermittelt wurden, lag 2019 bei 34,6 Prozent. 1.319.950 dingfest gemachten deutschen Straftätern standen 699.261 nichtdeutsche gegenüber. Dabei sind aber lediglich 13,5 Prozent der in Deutschland gemeldeten Personen Ausländer – so lauten zumindest die Angaben des Statistischen Bundesamtes für den Stichtag 31. Dezember 2019.

Noch im Jahre 2005 befanden sich unter den Kriminellen hierzulande bloß 22,5 Prozent Migranten. Seitdem ist diese Quote permanent nach oben gegangen. Dabei kam es von 2014 zu 2015 zu einem sprunghaften Anstieg von 28,7 auf 38,5 Prozent. Und 2016 wurde sogar ein zwischenzeitlicher Spitzenwert von 40,4 Prozent erreicht.

Auffällig ist des Weiteren der besonders hohe, also über dem allgemeinen Mittelwert von 34,6 Prozent liegende, Anteil von delinquenten Ausländern bei bestimmten Arten von Vergehen oder Verbrechen. So stellen Nichtdeutsche beispielsweise 68 Prozent der Taschendiebe, 39,7 Prozent der Räuber, 39,6 Prozent der Mörder und Totschläger, 39 Prozent der Wohnungseinbrecher, 38 Prozent der Diebe, 37,3 Prozent der Täter bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung und 36,8 Prozent derer, denen mindestens ein Sexualdelikt nachgewiesen werden konnte.

Die meisten ausländischen Straftäter kommen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Zu den weiteren Täter-Hauptherkunftsländern zählen der Iran, die drei 

Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien und Pakistan. Ebenfalls weit überdurchschnittlich vertreten sind Migranten aus Gambia, Guinea, Nigeria, Eritrea und Somalia sowie dem Balkan (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien und Serbien). Einen deutlich erhöhten Hang zur Kriminalität zeigen darüber hinaus auch die erst kürzlich hier angekommenen „Flüchtlinge“ aus der Türkei. 

Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Angaben zur ursprünglichen Heimat von ausländischen Kriminellen aus dem „Bundeslagebild“ des BKA stammen, in dem nur die sogenannten „Zuwanderer“ erfasst werden. Darunter versteht die Behörde Personen, die als Asyl- oder Schutzberechtigte, Asylbewerber, Geduldete und Kontingent- beziehungsweise Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik weilen. Hierdurch fallen größere Gruppen von Migranten wie die schon länger hier lebenden Türken, Nordafrikaner oder Ex-Jugoslawen aus der BKA-Statistik heraus. Gleichzeitig schlagen eingebürgerte Ausländer sowie auch solche mit doppelter Staatsbürgerschaft samt und sonders als „Deutsche“ zu Buche, wenn es um die Erfassung von Straftaten geht.