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10.07.20 / Statistik / „Ausländer raus … aus der Kriminalstatistik!“ / Mit welchen Tricks die Polizei- und Justizbehörden die Zuwandererkriminalität kleinrechnen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28 vom 10. Juli 2020

Statistik
„Ausländer raus … aus der Kriminalstatistik!“
Mit welchen Tricks die Polizei- und Justizbehörden die Zuwandererkriminalität kleinrechnen

Seit 1953 wird in der Kriminalstatistik der Bundesrepublik zwischen Deutschen und Ausländern unterschieden. Aber recht schnell galt die Devise: „Ausländer raus … aus der Kriminalstatistik!“ Hierbei bedienten sich die Polizei- und Justizbehörden diverser Tricks. 

Dies geht aus Veröffentlichungen von Kritikern dieser Verfahrensweisen, darunter beispielsweise Werner Sohn von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ), der 1986 eröffneten zentralen Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder für kriminologisch-forensische Forschungsfragen in Wiesbaden, klar hervor. Zum Ersten gibt es keine Kategorie namens „Täter mit Migrationshintergrund“. Deshalb gilt jeder kriminelle Zuwanderer, der sich im Besitz eines deutschen Passes befindet, automatisch als Deutscher. 

Zweifelhafte Zählweisen

Zum Zweiten wurde von der anfänglichen Eingangsstatistik, welche die Zahl der Anzeigen und Verhaftungen wiedergab, 1971 zur Ausgangsstatistik gewechselt, die das in Frage kommende Täterpotenzial nach Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen – sofern es denn überhaupt zu welchen kommt und diese erfolgreich sind ­– erfasst. Zum Dritten praktiziert man seit 1984 ausschließlich die sogenannte „Echttäter-Zählung“. Ungeachtet dessen, wie viele Delikte ein Intensivtäter verübt hat, gehen diese nur mit der Zahl „Eins“ 

in die Statistik ein, wenn es keine Komplizen gibt.

Zum Vierten registriert die Polizei lediglich solche ausländischen Delinquenten als hier lebende Kriminelle, die melderechtlich in der Bundesrepublik erfasst sind, und lässt somit die sich illegal im Land Aufhaltenden außen vor.

Polizei als „erste Zensurinstanz“

Zum Fünften drücken die anhaltend geringen Aufklärungsquoten auch die Zahlen bezüglich der ermittelten Täter aus Immigrantenkreisen nach unten. 2005 betrug die durchschnittliche Aufklärungsquote 55 Prozent und stieg seitdem trotz erheblicher Fortschritte auf kriminaltechnischem Gebiet nur ganz geringfügig auf 57,5 Prozent im Jahre 2019. 

Vor diesem Hintergrund hat der Kriminologe Sohn zweifellos Recht, wenn er die Polizei und die Justizbehörden als „erste Zensurinstanzen“ bezeichnet, bevor manche Medien und Sozialwissenschaftler dann noch ihr Übriges tun. Den diesbezüglichen Gipfel bilden dabei Wortmeldungen wie die des inzwischen emeritierten Siegener Soziologieprofessors Rainer Geißler, der durch die gewagte Behauptung Bekanntheit erlangte, Ausländer seien statistisch gesehen weniger kriminell als Deutsche.W.K.