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10.07.20 / „Antidiskriminierung“ / Neues Gesetz trifft auch Schulen / „Vielfalt“ als Ziel: Neben der Polizei könnte der Lehrbetrieb Hauptopfer des umstrittenen LADG werden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28 vom 10. Juli 2020

„Antidiskriminierung“
Neues Gesetz trifft auch Schulen
„Vielfalt“ als Ziel: Neben der Polizei könnte der Lehrbetrieb Hauptopfer des umstrittenen LADG werden
Norman Hanert

Bislang drehte sich die hitzig geführte Debatte um Berlins neues Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) vor allem um die Auswirkungen auf die Arbeit von Polizeibeamten. Dabei gilt das Gesetz für alle Landesbediensteten Berlins. Besondere Brisanz könnte das Gesetz künftig an den öffentlichen Schulen entfalten.

Es war ausgerechnet die Berliner Fraktionschefin der Grünen, Antje Kapek, die im Zusammenhang mit dem LADG auf einen bislang wenig beachteten Aspekt aufmerksam machte. Kapek versuchte Befürchtungen zu zerstreuen, das am 21. Juni in Kraft getretene Gesetz werde große Auswirkungen auf die Berliner Polizei haben. „Es wird in den ersten Monaten überall dort zu Klagen kommen, wo wir im Verwaltungshandeln Antidiskriminierungslücken lassen. Wenn diese behoben sind, dann gehen die Klagen auch zurück“, so die Grünen-Politikerin.

„Größte Zahl der Klagen“

Bemerkenswert ist Kapeks Verweis auf den Bildungsbereich. Die Fraktionschefin sagte, sie rechne damit, dass „es die größte Zahl der Klagen im Schulbereich geben wird. Zum Beispiel, wenn es um die Frage geht, warum ein Kind keinen Platz an einer bestimmten Schule bekommen hat.“

Wie angespannt die Situation bei den Schulplätzen in Berlin ist, macht der Fall eines Schülers aus dem Bezirk Pankow deutlich. Der Elfjährige brauchte für seinen Schulweg bisher nicht einmal 20 Minuten. Nach den Sommerferien wird sich der Junge darauf einstellen müssen, dass sich Hin- und Rückweg jeden Tag auf insgesamt zwei Stunden ausdehnen werden.

Die Eltern hatten drei Gymnasien in Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow als Wunschschulen angegeben. Über das Schulen-Zuweisungssystem erhielt der Junge stattdessen einen Schulplatz in Altglienicke, am anderen Ende der Stadt. Der Fall steht für insgesamt fast 2400 Berliner Familien, deren Schulwunsch in diesem Jahr nicht erfüllt wurde. Selbst der Senat geht davon aus, dass im kommenden Schuljahr berlinweit 9500 Schulplätze fehlen werden. Im Rennen um einen Platz auf der Wunschschule könnte mit dem Antidiskriminierungsgesetz bei einigen Eltern die Versuchung wachsen, notfalls einen Diskriminierungsvorwurf als Trumpfkarte zu nutzen. Das Fehlen von Schulplätzen hat schon in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Zahl von juristischen Klagen gegen Schulplatzbescheide zugenommen hat. 

Benachteiligung erwünscht

Für Eltern, die glaubhaft machen können, bei ihrem Kind liege ein Fall von Diskriminierung vor, könnte das Gesetz zudem eine Möglichkeit darstellen, um für ihren Sprössling eine bessere Schulnote auf dem Jahresendzeugnis durchzudrücken. Das Gesetz liefert reichlich Anknüpfungspunkte, um einen Diskriminierungsvorwurf erheben zu können.

Neben Geschlecht, ethnischer Herkunft, rassistischer Zuschreibung, Religion und Weltanschauung werden chronische Erkrankungen, Behinderungen, Lebensalter, sexuelle und geschlechtliche Identität, der soziale Status und auch die Sprache aufgelistet. Im Streit um die Auswirkungen auf die Polizeiarbeit sind weitere Details des umstrittenen Antidiskriminierungsgesetzes bislang nur wenig zur Kenntnis genommen worden. 

Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, eine Kultur der „Vielfalt“ im Berliner Landesrecht zu verankern. Dabei halten die Macher des Regelwerks offenbar auch eine Ungleichbehandlung für hinnehmbar. Im Gesetz heißt es, eine Ungleichbehandlung sei dann gerechtfertigt, wenn „bestehende Nachteile strukturell benachteiligter Personen verhindert oder ausgeglichen werden sollen“. Damit soll also ein „Anti“-Diskriminierungsgesetz dafür sorgen, dass bestimmte Gruppen, etwa angestammte Deutsche, gezielt benachteiligt werden dürfen. Im LADG steckt noch weitere politische Brisanz. Ausdrücklich erwähnt wird im Gesetzestext auch die „mittelbare Diskriminierung“, beispielsweise durch rechtliche Vorschriften oder Gesetze. 

Schlupfloch für das Kopftuch

Dies könnte ein Anknüpfungspunkt dafür sein, dass unter dem Vorwurf „antimuslimischer Rassismus“ auch das Thema Kopftuchverbot an den Berliner Schulen künftig wieder in Frage gestellt wird. Bemerkenswert ist, dass gegen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bereits vor einiger Zeit sogar aus den Reihen seiner eigenen Partei der Vorwurf erhoben wurde, er wolle das Berliner Neutralitätsgesetz wieder aufweichen. Das Gesetz stellt bislang die juristische Grundlage dar, um das sichtbare Tragen von religiöser Kleidung im öffentlichen Dienst Berlins einzuschränken.